Hindernisfrei Bauen im öffentlichen Raum
Wichtiger Auslöser, das Thema «Hindernisfrei Bauen» in Tiefbauarbeiten zu integrieren, sind zahlreiche gesetzliche Grundlagen. Für Zürich am bedeutendsten sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), das seit dem 1. Januar 2004 in Kraft ist sowie Art. 11 Abs. 4 der Verfassung des Kantons Zürich (KV). Aus beiden ergibt sich ein verfassungsmässiger Individualanspruch von Menschen mit Behinderungen für den hindernisfreien Zugang zu neuen sowie bestehenden Bauten und Anlagen.
Von hindernisfreien Strassen, Wegen, Plätze sowie Unter- und Überführungen profitieren nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch
- ältere Menschen mit reduzierten geistigen und körperlichen Fähigkeiten,
- kleine Kinder mit anderer Wahrnehmung und Bewegungsart,
- Personen mit Kinderwagen,
- Reisende mit schwerem Gepäck,
- und ein steigendes Alltagstempo einer verstärkt technisierten Gesellschaft.
In Zahlen ausgedrückt bedeutet das:
- 10% der Bevölkerung sind auf Hindernisfreiheit dringend angewiesen
- 40% der Bevölkerung brauchen Hindernisfreiheit als notwendige Unterstützung
- 100% der Bevölkerung schätzen Hindernisfreiheit als Komfortverbesserung
Dies erfordert einen einfachen, klaren und intuitiv zu begreifenden Raum, in dem sich alle Nutzergruppen gut zurecht finden.
Stand der Entwicklung in Zürich
Im Rahmen des gesamtstädtischen Fokus-Themas Gleichstellung sind alle Planungsbeteiligten eingeladen, sich mit dem Thema Hindernisfreiheit auseinanderzusetzen.
Ein frühzeitiges Berücksichtigen der Anforderungen an eine hindernisfreie Umwelt ist insbesondere in der gestalterischen Entwicklung von Räumen notwendig, kann damit selbstverständlich in Projekte integriert werden und muss nicht im Nachhinein mit hohem Kostenaufwand nachgerüstet werden.
Die Stadt Zürich entwickelte in der «Arbeitsgruppe Hindernisfrei Bauen» im Rahmen verschiedener Teilprojekte, in Kooperation mit Vertretern der Behindertenverbände, neue Standards zu den Themen Trottoirüberfahrt, Oberflächen, Veloführung, Möblierung des öffentlichen Raums, Tram und Fussverkehr, Über- und Unterführungen, Baustellen, ÖV-Haltestellen sowie Parkieren.
Die Ergebnisse dieser Teilprojekte flossen in die Normen für städtische Tiefbauvorhaben (TED-Normen) und Standards für Elemente im Stadtraum (Standards Stadträume) ein.
Für Planende und Bauende werden aus diesen Teilprojektberichten die wesentlichen Inhalte in Zusammenfassungen dokumentiert. Diese sollen im Planungsalltag effiziente Hilfen sein, entsprechende Fragestellungen und Inhalte erfassen und lösen zu können.
Weitere Informationen
Tiefbauamt
Telefon +41 44 412 22 36