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Stadt Zürich
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5 Militär - Zivilschutz - Polizei
551 Polizeiliche Vorschriften
212 Richtlinien zur Gebührenordnung zu den Vorschriften über die vorübergehende Benützung des öffentlichen Grundes zu Sonderzwecken (VBöGS)
AS-Nummer
:
551.212
Titel / Version
:
212 Richtlinien zur Gebührenordnung zu den Vorschriften über die vorübergehende Benützung des öffentlichen Grundes zu Sonderzwecken (VBöGS)Verfügung der Vorsteherin des Polizeidepartements vom 16. Dezember 2009
Beschlussdatum
:
16.12.2009
Inkrafttreten
:
01.01.2010
Ausserkrafttreten
:
Fundstelle
:
Rechtstexte (pdf)
:
551.212_R zu Gebührenordnung VBöGS 10 V1.pdf
Anhänge
:
keine
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:
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