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Wofür gibt der Popkredit Geld?

Mit den zur Verfügung stehenden Geldern werden in erster Linie Live-Aktivitäten, also Konzerte, Tourneen, Festivals unterstützt. Erst in zweiter Linie wird die Produktion von Tonträgern gefördert. Tonträgerproduktionsbeiträge werden insbesondere MusikerInnen gewährt, die eine Vielzahl von Live-Auftritten und die Übernahmegarantie eines Labels / Vertriebes vorweisen können. Ist kein Label / Vertrieb aufgeführt, erwarten wir eine kurze Beschreibung wie der Tonträger den Weg zu den Käuferinnen und Käufern finden soll. Sind weder Konzerte bestätigt noch in Planung, sind die Chancen für einen Produktionsbeitrag gering.


Folgende Finanzierungshilfen können vom Popkredit gesprochen werden:

  • Starthilfebeiträge
    für Newcomer und Erstlingswerke von jungen Musikerinnen und Musikern


  • Werk- oder Projektbeiträge
    an Kompositionsarbeiten, Vorbereitungsarbeiten von Tourneen und / oder Tonträgern etc.

  • Konzerte und Festivals
    einzelne Konzerte und Festivals


  • Konzertdefizite
    Garantie zur Deckung eines allfälligen Defizits in bestimmter Höhe für Konzerte, Tourneen und Festivals


  • Tourneebeiträge
    Unterstützung von mehreren Konzerten in Zürich und in der Schweiz. Ausland-Tourneen können nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden und nur dann, wenn eine schriftliche Unterstützungszusage der Pro Helvetia vorliegt. Fehlt diese Zusage bis zum jeweiligen Sitzungstermin kann das Gesuch nicht behandelt werden. Der Sitzungstermin kann beim Sekretariat angefragt werden.


  • Tonträgerproduktionsbeiträge
    Finanzierungshilfen für Produktionen von Longplayern auf CD oder Vinyl


Achtung NEU: Bezug zur Stadt Zürich

Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen in der Stadt Zürich wohnhaft sein. Bei Bands und Formationen müssen 50% der Mitglieder in Zürich wohnhaft sein.

Ausnahmen:

Musikerinnen und Musiker die lange in Zürich gelebt und gewirkt haben und innerhalb des Kantons wohnhaft sind, können weiterhin Gesuche bei der Stadt einreichen.

Musikerinnen und Musiker die für maximal ein Jahr im Ausland leben (Stipendien und ähnliches) und nach dem Aufenthalt wieder in Zürich leben, können weiterhin Gesuche bei der Stadt einreichen.


Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller die nicht oder nicht mehr im Kanton Zürich leben, können Gesuche bei der Stadt einreichen, wenn mindestens 50% der Mitmusikerinnen und Mitmusiker in Zürich wohnhaft sind.


Bitte lest die Angaben zu den Formalitäten gut durch. Unvollständige Gesuche werden nicht berücksichtigt !


In folgenden Fällen kann keine Unterstützung gewährt werden:

  1. Wenn die musikalische Qualität nicht überzeugt
  2. Wenn die Musik nicht wichtigster Inhalt einer Veranstaltung ist
  3. Wenn die GesuchstellerInnen nicht in der Stadt Zürich wohnen
  4. Wenn die Eingabefristen nicht eingehalten werden
  5. Bei unzureichenden Informationen und fehlenden Angaben


Stipendien

Stipendien werden keine vergeben.


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