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Formalitäten regelmässige Konzertveranstaltungen

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Warum werden VeranstalterInnen unterstützt?

Veranstalterinnen und Veranstalter von Live-Konzerten leisten einen wichtigen Beitrag zu einem vielfältigen kulturellen Angebot in der Stadt Zürich. Sie bieten Musikerinnen und Musikern eine Plattform.

Durch die gezielte Unterstützung von Konzertreihen sollen positive Anreize geschaffen werden, um neue Auftrittmöglichkeiten für MusikerInnen und die lokale Musikszene zu fördern, sowie bereits bestehende Plattformen zu erhalten. Mit einem Defizitdeckungsbeitrag können so die Konzertreihen/Projekte von KulturvermittlerInnen und VeranstalterInnen indirekt mitfinanziert und unterstützt werden.


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Was wird unterstützt?

Der Popkredit unterstützt ausschliesslich Veranstaltungsreihen und Konzertlokale, welche ein Programm mit Auftrittsmöglichkeiten für lokale Formationen, mit qualitativ hochstehenden Konzerten oder musikalischen Sparten, die sonst in Zürich keine Plattform finden, anbieten. Dabei spielen folgende Kriterien eine massgebende Rolle:

  • 1. Priorität: Auftrittsmöglichkeiten für lokale Formationen (Gewichtung: 50%)
  • 2. Priorität: Qualitativ hochstehende Konzerte (Gewichtung: 25%)
  • 3. Priorität: Musikalische Sparten, die sonst in Zürich keine Plattform finden (Gewichtung: 25%)

 


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Was wird beurteilt

Anteil an lokalen Bands und die Qualität der programmierten Musik (massgebliche Faktoren).

Die Innovation des Programms mit guten und aussergewöhnlichen Ideen (neue Musik & Sparten).

Der sorgsame Umgang mit den finanziellen Mitteln (faire Gagen, vorausschauendes Planen) und eine ausgewogene Finanzierung (weitere Geldgeber, Quersubventionierung durch weitere Eigenveranstaltungen).


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Wer kann sich um einen Unterstützungsbeitrag bewerben?

Bewerben können sich prinzipiell alle VeranstalterInnen oder ClubbetreiberInnen, die regelmässig Konzerte in der Stadt Zürich durchführen. Das heisst, dass auch FremdveranstalterInnen einer Konzertreihe in einem Lokal ein Gesuch stellen können. Es wird deshalb zwischen Konzertlokalen und Konzertreihen unterschieden.

Die Konzertreihe, respektive das Konzertloka muss zum Zeitpunkt des Gesuchtermins mindestens seit einem Jahr bestehen und mindestens sechs Konzerte im Jahr beinhalten.

Zürcher Bands auf die Bühne !
Kurzfristige Gesuche im Bezug auf ein Vorprogramm-Engagement einer lokalen Band werden unterstützt.
Eine Eingabe ist jederzeit möglich und ein Entscheid kann innert 14 Tagen erwartet werden. (siehe Merkblatt Vorprogramm-Engagement)

 


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Wer kann sich nicht bewerben?

Veranstalter von Festivals reichen ihr Gesuch nicht mit diesen Gesuchsformularen ein, sondern benutzen das Gesuchsformular 1 und berücksichtigen die entsprechenden Richtlinien.

VeranstalterInnen von Benefizkonzerten und Konzerten mit Kollekte statt fixen Eintrittspreisen werden nicht unterstützt.

Hintergrundmusik, Engagements für Parties und Festanlässe oder Konzerte im Zusammenhang mit reiner Gastronomie werden nicht unterstützt. Auch werden Konzerte in Restaurant- oder Barlokalen ohne Eintritt nicht unterstützt. Gemeint sind Lokale, welche sich im Kerngeschäft vor allem und ausschliessliche über ihr Gastroangebot sowie Restaurationsbetrieb positionieren.


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Wie sind die Eingabe und das Gesuch konzipiert?

Das Gesuch besteht aus einem Fragebogen und einem Budgetformular. Das Gesuch und das Budget gelten für das Veranstaltungsjahr von Anfang September des laufenden Jahres bis Ende August des kommenden Jahres. Das Veranstaltungsjahr ist in zwei, je halbjährliche Saisons aufgeteilt. Die Angaben im Budget sollen sich ausschliesslich auf den Konzertbetrieb beziehen. Das einheitliche Budgetformular ermöglicht der Kommission bessere Vergleichsmöglichkeiten unter den verschiedenen GesuchstellerInnen. Die Kommission unterscheidet hierbei zwei Arten von GesuchstellerInnen:

  1. Konzertlokale und Clubs
  2. FremdveranstalterInnen von Konzertreihen

Die Gesuche müssen in fünffacher Ausführung eingereicht werden.


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Welche Form der Unterstützung ist möglich?

Grundsätzlich kann um einen Konzertdefizitbeitrag für ein Jahr ersucht werden. Bei einem positiven Entscheid wird die erste Hälfte des gesprochenen Beitrags sofort, die zweite Tranche bei Vorliegen einer definitiven Abrechnung im Herbst des folgenden Jahres ausbezahlt. Falls deutlich weniger Konzerte durchgeführt werden als ursprünglich geplant, wird der gesprochene Defizitdeckungsbeitrag nur anteilmässig ausbezahlt. Werden mehr Konzerte als ursprünglich geplant durchgeführt wird kein erweiterter Defizitdeckungsbeitrag ausbezahlt. Mehrleistungen werden jedoch bei einer erneuten Gesuchsstellung ersichtlich und miteinbezogen.


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Qualitätskontrolle und weitere Bedingungen

Wird ein Gesuch positiv beurteilt und ein Defizitdeckungsbeitrag gesprochen, so sind im laufenden Veranstaltungsjahr folgende Berichte z.H. der Kommission zu erstellen.

  1. Statusreport z.H. der Popkredit-Kommission (Eingabetermin 15. Februar)
    Inhalt: SR-Fragebogen, Presseberichte, Werbemittel
  2. Schlussbericht z.H. der Popkredit-Kommission (Eingabetermin 15. Juli)
    Inhalt: SB-Fragebogen, Abrechnung Veranstaltungsjahr, Auflistung aller Konzerte, Presseberichte, Werbemittel

Der Statusreport ist ein Halbjahresbericht und dient der Kommission zur quantitativen Beurteilung der Konzertreihe im laufenden Veranstaltungsjahr.
Der Schlussbericht dient der Kommission zur abschliessenden qualitativen und umfassenden Beurteilung der Konzertreihe am Ende des Veranstaltungsjahres.
Bei einer erneuten Gesuchstellung muss der Schlussbericht zusammen mit dem neuen Gesuch für das folgende Veranstaltungsjahr eingereicht werden. Dieser Schlussbericht gibt Anhaltspunkte für eine weitere Gesuchseingabe. Hat aber keinen direkten Einfluss auf künftige Gesuche. Wird der Schlussbericht nicht termingerecht geliefert, kann kein Gesuch mehr an die Popkredit-Kommission gerichtet werden.

Der Popkredit behält sich vor, bei den unterstützten VeranstalterInnen Stichproben vorzunehmen.

 


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Für eine Unterstützung von regelmässigen Konzertveranstaltungen wird erwartet:

  • Jahresabschluss
  • Zielsetzung der Veranstaltungsreihe, bzw. des Konzertlokals sowie eine kurze Begründung, weshalb Sie Subventionen beantragen.
  • Ausgewählte Werbemittel (Flyer, Monatsprogramm, etc.).
  • Auszüge aus dem Pressespiegel.
  • Komplette Liste der veranstalteten Konzerte des letzten Geschäftsjahres. Herkunft der Formationen und jeweilige Gage und Anzahl der zahlenden BesucherInnen.
  • Bereits geplante Konzerte der laufenden und nächsten Saison.
  • Falls vorhanden: Angaben über Wohnort, Alter, etc. des Publikums.
  • Beiliegender Fragebogen und Budget vollständig ausgefüllt. ACHTUNG: bestehende Budgets können beigelegt werden, die Werte müssen aber zwingend vollständig in die Vorlage eingefügt werden.

Die Gesuche müssen in fünffacher Ausführung eingereicht werden.

Sollten Fragen beim Ausfüllen des Eingabeformulars auftauchen, so hilft das Sekretariat des Popkredits gerne weiter.


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Höhe der Beiträge

Dem Popkredit stehen insgesamt Fr. 100'000.-- zur Förderung von Konzertreihen zur Verfügung. Diese Mittel werden nach der Beurteilung aufgeteilt. Pro Gesuch und Konzertreihe können durch die Kommission für ein Veranstaltungsjahr einzelne Defizitdeckungsbeiträge von mindestens Fr. 3'000.-- und höchstens Fr. 15'000.-- gesprochen werden. Über die Höhe der einzelnen Beiträge entscheidet die Kommission abschliessend.


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Eingabetermine

Gesuch 15. Juli

Status-Report 15. Februar

Schlussbericht 15. Juli (zusammen mit erneuter Gesuchstellung)


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Allgemeine Bedingungen

Massgeblich ist das Datum des Poststempels. Zwischenterminlich werden keine Gesuche behandelt. Nachträgliche Subventionen oder Defizitdeckungsbeiträge sind nicht möglich.


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Entscheide

Das Popkredit-Sekretariat bestätigt den Eingang der Gesuche schriftlich. Unvollständige Gesuche werden nicht angenommen und an die GesuchstellerInnen zurückgeschickt.

Der verbindliche Beschluss des Präsidialdepartements wird den GesuchstellerInnen ca. sechs Wochen nach dem jeweiligen Eingabetermin zugestellt.

Im Falle eines positiven Entscheides wird den GesuchstellerInnen mitgeteilt, wie hoch die Finanzierungshilfe ist, wie die Auszahlung gehandhabt, wie die Verdankung und der Schlussbericht an das Präsidialdepartement erfolgen sollte.

Ein allfälliger negativer Entscheid wird den GesuchstellerInnen ebenfalls schriftlich mitgeteilt. Es ist möglich, sich beim Popkredit oder einem speziell erwähnten Kommissionsmitglied über die Gründe der Ablehnung zu erkundigen. Eine eigentliche Rekursinstanz besteht jedoch nicht.

Listen der SubventionsempfängerInnen des vergangenen Jahres können beim Sekretariat angefordert werden.


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Weitere Informationen

Aktuell

Nächster Eingabetermin
15. Juli 2011

Kontakt

Stadt Zürich
Jazz/Rock/Pop

Stadthausquai 17
8001 Zürich
Postadresse:
Stadt Zürich
Präsidialdepartement
Popkredit
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8022 Zürich

Telefon 044 412 31 69
Telefon 044 412 37 31

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