Navigation - Zürich - ein kulturelles Zentrum




Autorenförderung

Zurück zur Übersicht

Seite vorlesen

grosses Büchergestell

Die Beiträge für die Autorenförderung werden von der Literaturkommission der Stadt Zürich bestimmt; formell zuständig ist die Stadtpräsidentin.
Die Literaturkommission ist ein Gremium von sieben verwaltungsunabhängigen Fachleuten (aus Literaturkritik, Verlags- und Buchwesen).

Für Förderbeiträge kommen einerseits alle Zürcher Autorinnen und Autoren in Frage, die im betreffenden Jahr neue Bücher vorlegen; die Kommission prüft alle ihr bekannten Neuerscheinungen eines Jahres.
Um Förderbeiträge (Werkjahre oder Werkbeiträge) kann man sich aber auch bewerben. Voraussetzung ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber bereits eine eigenständige literarische Publikation in einem anerkannten Verlag (keine Selbstverlage oder Verlage, die von ihren Autoren eine finanzielle Beteiligung erfordern) vorweisen können.

Es stehen Fördermittel von Fr. 206'000 pro Jahr zur Verfügung. Diese Summe wird in der Regel auf drei Werkjahre zu Fr. 42'000 und acht Anerkennungsgaben zu Fr. 10'000 aufgeteilt.

Voraussetzungen
Die Gesuchstellerinnen oder Gesuchsteller sollen einen nahen biographischen Bezug zu der Stadt Zürich nachweisen können. Das Bürgerrecht allein erfüllt diese Bedingung noch nicht.
Bewerberinnen und Bewerber um einen Werkbeitrag müssen bereits einen literarischen Text in Buchform bei einem anerkannten Verlag publiziert haben (nicht anerkannt werden Eigenverlage und Verlage, die eine finanzielle Beteiligung der Autoren fordern).

Gesuche
Neben den Angaben zur Person und zum bisher veröffentlichten Werk soll das Projekt, für welches man Fördermittel beantragt, möglichst nachvollziehbar dargestellt werden, mit einem Exposé sowie Werkproben von ca. 20 - 30 Seiten.

Termine
Gesuche können unter Verwendung des oben angeführten Formulars bis zum 31. August eines Jahres eingereicht werden. Später eingehende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Entscheid
Die Literaturkommission entscheidet über die eingegangenen Gesuche jeweils Ende Oktober. Aus grundsätzlichen Überlegungen werden die Entscheide der Kommission nicht näher begründet.
Die Werkbeiträge werden von der Stadtpräsidentin zusammen mit kulturellen Vergabungen in den Bereichen E-Musik, Jazz/Rock/Pop, Comics,Theater und Tanz in einer Feier persönlich überreicht.


Zurück zur Übersicht

Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen