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Buchförderung
Belletristik
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Mit Druckkostenzuschüssen werden belletristische Originalpublikationen von Zürcher Autorinnen und Autoren unterstützt.
Zuständig für die Gewährung von Druckkostenzuschüssen ist die Buchförderungskommission, die aus drei verwaltungsunabhängigen Experten (aus Literaturkritik, Verlags- und Buchwesen) besteht.
Gesuche können nur von Verlagen eingereicht werden.
Dem Gesuch sind das lektorierte, druckreife Manuskript sowie die detaillierte Kalkulation und ein Finanzierungsplan beizulegen.
Gesuche können während des ganzen Jahres eingereicht werden; die Behandlung beansprucht einen bis zwei Monate.
Pro Jahr stehen Fr. 50'000 zur Verfügung.
Turicensia
Das Präsidialdepartement entscheidet selbständig über Beiträge an Turicensia, d.h. Sachbücher, die sich ausschliesslich oder in wesentlichen Teilen mit einem wichtigen Aspekt aus der Geschichte oder Gegenwart der Stadt Zürich befassen.
Gesuche können von Verlagen jederzeit während des Jahres eingereicht werden. Die Prüfung beansprucht in der Regel maximal vier Wochen.
Die Gesuchsteller müssen die lektorierten, druckreifen Manuskripte sowie die Kalkulation unter Beilage von Druckofferten sowie einen Finanzierungsplan vorlegen.
Pro Jahr stehen Fr. 100'000 zur Verfügung.
Bildende Kunst
Für Publikationen im Bereich Bildende Kunst besteht ein separater Kredit von Fr. 50'000. Zuständig ist das Ressort Bildende Kunst des Präsidialdepartementes.

