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Werkstipendien und Auszeichnungen im Bereich Theater
Dokumente zur Vergabe von Werkstipendien und Auszeichnungen
Der nachfolgende Text sowie das Gesuchsformular zu den Werkstipendien können hier heruntergeladen werden.
Das Präsidialdepartement der Stadt Zürich vergibt im Bereich Theater Werkstipendien und Auszeichnungen. Die Werkstipendien werden ausgeschrieben und die Auszeichnungen werden auf Antrag der Theaterkommission von der Stadtpräsidentin verliehen. Alle Beiträge werden jeweils Anfang Dezember im Rahmen einer öffentlichen Feier von der Stadtpräsidentin übergeben.
Für die Werkstipendien gilt:
Allgemeine Richtlinien und Grundsätze
Das Ressort Theater des Präsidialdepartementes der Stadt Zürich vergibt jährlich 1 bis 4 Werkstipendien (2 bis 6 Monate) für Theaterschaffende im Bereich des Freien Theaters für einen Auslandaufenthalt. Es bestehen dafür keine festen Ateliers, die Stadt hilft jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Vermittlung möglicher Kontakte.
Wichtigstes Kriterium sind die persönliche und künstlerische Motivation für den Aufenthalt in einer bestimmten Stadt/Land und präzise und konkrete Angaben zu den Zielsetzungen, zu den künstlerischen Absichten und Perspektiven, zu den Themen, Inhalten und Verfahren, mit denen die Künstlerinnen und Künstler sich während des Stipendiums auseinandersetzen wollen (z.B. im Rahmen von Assistenzen, Hospitanzen, Praktika, Recherchen usw). Ein Stipendienantrag soll nicht an ein konkretes Projekt gebunden sein. Ist er es dennoch, präjudiziert dies in keiner Weise die anschliessende Finanzierung dieses oder anderer zukünftiger Projekte. Die Werkstipendien werden aufgrund der vorgelegten Unterlagen zugesprochen.
Die Verleihung eines Werkstipendiums ist mit einem Beitrag an die Lebenshaltungskosten (inkl. Mieten und Reisen) in der Höhe von Fr. 3'500.- pro Monat im entsprechenden Zeitraum verbunden. Insgesamt stehen dafür jährlich zwischen Fr. 21'000 bis 42'000 zur Verfügung.
Teilnahmeberechtigung
Ein Werkstipendium können Theaterschaffende (RegisseurInnen, SchauspielerInnen, AusstatterInnen, Künstlerische LeiterInnen und DramaturgInnen von freien Gruppen, TheaterautorInnen, LichtdesignerInnen, SounddesigerInnen, MusikerInnen, Produktions- und TourneeadministratorInnen) beantragen, die über einen mehrjährigen Leistungs-, bzw. Qualitätsausweis im Bereich Theater verfügen und seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Zürich Wohnsitz haben. Ein aktiver und gegenwärtiger Bezug zum (Stadt-) Zürcher Kulturschaffen ist Voraussetzung.
Es können höchstens 2 Bewerbungen innerhalb von 5 Jahren eingereicht werden. Theaterschaffende, die sich für ein Werkstipendium bewerben, sind gebeten, dem Präsidialdepartement bis spätestens 31. Juli 2012 ihre Unterlagen zuzusenden.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sind in fünffacher Ausführung einzureichen. Total 5 bis maximal 8 Seiten (nur schriftlich, A4-Format!) inklusive:
- Gesuchsformular Werkstipendien
- Lebenslauf
- bisherige künstlerische Tätigkeiten (inkl. Auszeichnungen, Preise, Stipendien)
- künstlerische Pläne
- bei Assistenzen, Hospitanzen oder Praktika: Absichtserklärung des betreffenden Regisseurs/Gruppe etc
- persönliche Motivation der Bewerbung / Inhalt und Zweck des Stipendienaufenthaltes
- Foto
Termine
- Abgabe der Bewerbung: 31. Juli 2012
- Bescheid: September/Oktober 2012
- Übergabe Stipendium: Dezember 2012
- Zeitraum für Stipendium: Januar – Dezember 2013
Abschlussbericht
Im Anschluss an das Stipendium verfasst die Künstlerin / der Künstler einen Kurzbericht zuhanden der Theaterkommission (2-4 A4-Seiten). Dieser Bericht ist spätestens 2 Monate nach Abschluss des Aufenthaltes unaufgefordert einzureichen.
Verpflichtungen
Nimmt der/die StipendiatIn wichtige inhaltliche Änderungen im Projektvorhaben vor, oder ist der/die StipendiatIn durch persönliche oder berufliche Gründe verhindert das Werkstipendium anzutreten, oder sieht der/die StipendiatIn sich genötigt, die Stipendiatszeit terminlich zu verschieben oder zu verkürzen, dann sind diese Änderungen umgehend dem Präsidialdepartement der Stadt Zürich, Ressort Theater, und auf jeden Fall vor Antritt oder Absage der Reise mitzuteilen.
Für die Auszeichnungen gilt:
Das Ressort Theater des Präsidialdepartementes der Stadt Zürich vergibt Auszeichnungen an Theaterschaffende der Stadt Zürich, die durch kontinuierliches künstlerisches Schaffen und einen signifikanten Leistungsausweis im Bereich Theater aufgefallen sind, oder an herausragende Theaterproduktionen. Die Auszeichnungen werden auf Antrag der Theaterkommission gesprochen.
Jury für die Werkstipendien und Auszeichnungen
Für das Auswahlverfahren ist die Theaterkommission verantwortlich. Sie begründet die Zusagen anlässlich der Übergabe. Ablehnende Entscheide werden nicht begründet. Die Auswahl erfolgt im September/Oktober 2012.
Kontaktadresse
Stadt Zürich
Präsidialdepartement
Theaterförderung
Stadthausquai 17
Postfach
8022 Zürich

