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Leitbild und Grundsätze

Vor dem Hintergrund, dass Kulturförderung eine Aufgabe der öffentlichen Hand ist, orientiert sich die Kulturpolitik insbesondere an den unten stehenden Grundsätzen. Auf diesen Grundsätzen basiert auch das Leitbild der städtischen Kulturförderung 2008 - 2011. Leitbild


Wahrung der Kunstfreiheit

Wahrung der Kunstfreiheit Für die Entwicklung und den Zusammenhalt einer freien Gesellschaft ist unabhängi-ges Kunstschaffen unentbehrlich. Rechtlich garantiert es die Kunstfreiheit (Artikel 21 der Bundesverfassung). Daraus lassen sich allerdings keine Ansprüche auf Unter-stützung durch die öffentliche Hand ableiten, selbst wenn Künstlerinnen und Künstler faktisch auf materielle Unterstützung angewiesen sind, um in Freiheit zu arbeiten. Dabei ist zu bedenken, dass die Kunstfreiheit gepaart sein muss mit der Verantwor-tung gegenüber anderen Grundrechten und staatlichen Regelungen.


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Förderung der Qualität

Die Qualität des Kulturangebots ist eine entscheidende Voraussetzung für seine Att-raktivität. Qualität hängt vom künstlerischen Geschick, von der Professionalität, der Originalität und von der Authentizität eines Werkes oder einer Aufführung ab. Ohne diese Eigenschaften ist Qualität in Kunst und Kultur nicht zu erreichen. Wird die geforderte Qualität nicht erbracht, so fehlt eine entscheidende Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Beiträge.


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Förderung von Spitzenkultur und Breitenkultur

Die Vielfalt der verschiedenen Veranstaltungen, Ausdrucksformen und kulturellen Disziplinen trägt – genauso wie die Qualität – zur Attraktivität des städtischen Kulturangebots bei. Die Kulturförderung darf sich deshalb nicht auf die Spitzenkultur beschränken, denn Kunst und Kultur leben von der Teilnahme der breiten Bevölkerung.


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Wahrung des kulturellen Erbes und Unterstützung von zeitgenössischem Kunstschaffen

Für jede Generation stellt sich die Aufgabe neu, das überkommene kulturelle Erbe zu bewahren, es weiter zu erschliessen und seine Deutung im Lichte neuer Erkenntnisse und Erfahrungen zu überprüfen. Parallel zur Pflege des kulturellen Erbes muss aber auch das zeitgenössische Kulturschaffen kontinuierlich gefördert werden. Wer einer Nachwelt Zeugen unseres heutigen Tuns hinterlassen will, muss auch das Entstehen heute relevanter Ausdrucksformen ermöglichen.


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Förderung von traditionellen und alternativen Künsten

Sicherstellung der Vielfalt setzt die Bereitstellung von Mitteln sowohl zur Wahrung bestehender kultureller Institutionen wie auch zur Unterstützung neuer Kunstformen voraus. Dies ist die folgenreiche Erkenntnis der letzten drei Jahrzehnte. Bis Ende der siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts bestand die städtische Kulturpolitik in erster Linie aus der Unterstützung der vier grossen Kunstinstitute Opernhaus, Schauspielhaus, Tonhalle-Gesellschaft und Kunsthaus. Zu Beginn der achtziger Jahre rebellierte dann ein Teil der Zürcher Jugend gegen die einseitige städtische Kulturpolitik. Die Stadt reagierte auf die Forderungen der Jugendlichen mit einer bemer-kenswerten Öffnung der Kulturpolitik: Dabei ging es nicht darum, bisher stark geförderte Bereiche zugunsten weniger oder bisher überhaupt nicht unterstützter Sparten zu vernachlässigen, also um ein „ Entweder-Oder“; vielmehr versuchte die Stadt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine Politik des „Sowohl-als-auch“ zu realisieren. Eine Reihe neuer Institute wurde ins Leben gerufen und finanziell unterstützt, u.a. die Rote Fabrik oder das Theater Spektakel. Der Ausbau der achtziger Jahre wurde in den neunziger Jahren konsolidiert (Annahme der Vorlage zum Theaterhaus Gessnerallee 1993). Die „gleichberechtigte“ Förderung der verschiedenen Kunstformen setzt sich bis heute fort (Annahme der Vorlagen zum Schauspielhaus im Jahr 2002 und Annahme der Vorlage zur Zürcher Filmstiftung im Jahre 2004 durch die Gemeinde).


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Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips

Künstlerisches Schaffen ist primär die Angelegenheit von Einzelpersonen. Sie tragen dafür die inhaltliche und auch finanzielle Verantwortung. Allerdings übersteigen die Produktions- und Aufführungskosten von künstlerischen Werken sehr schnell die Möglichkeiten des oder der einzelnen. Da das kreative Schaffen für die gedeihliche Entwicklung eines Gemeinwesens unumgänglich ist, soll sie am Entstehungsort ermöglicht und gefördert werden. Primäre Zuständigkeit der Städte und Kantone bedeutet auch primäre finanzielle Verantwortung und Verpflichtung. Es gibt aber Fälle, in denen eine Stadt etwas nicht aus alleiniger Kraft finanzieren kann. Dann ist es im Sinn des Subsidiaritätsprinzips, sie darin zu unterstützen. Kanton und Bund sollen also da mitfinanzieren, wo eine Wirkung erzielt werden kann, die im regionalen, resp. gesamtschweizerischen Interesse liegt, die vorhandenen Mittel dazu aber nicht aus-reichen. Auf dieser Überlegung fusst die Beteiligung des Kantons an den städtischen Kulturausgaben. Mit der Totalrevision der Bundesverfassung im Jahr 2000 erhielt nun auch der Bund die Möglichkeit, kulturelle Bestrebungen der Städte und Kantone zu fördern (Art. 69 Abs. 2 BV: „Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie Kunst und Musik, insbe-sondere im Bereich der Ausbildung, fördern“ ). Sinnvoll wäre, dass sich der Bund in erster Linie für die Mitfinanzierung und Ergänzung kommunaler und kantonaler Engagements einsetzt und nicht primär für zusätzliche eigene Initiativen. Direkt aktiv werden soll der Bund dort und nur dort, wo ausschliesslich er eine Aufgabe wir-kungsvoll erfüllen kann oder er allein zuständig ist.


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Koordination der Förderinstrumente

Koordination der Förderinstrumente Die individuellen Fördermassnahmen werden im Hinblick auf eine optimale Unterstützung aufeinander abgestimmt. Am Beispiel der Bildenden Kunst lässt sich das Konzept der koordinierten Förderung verdeutlichen: So bietet die Stadt Möglichkeiten zur Ausbildung und Weiterbildung (Hochschule für Kunst und Gestaltung Zürich (HGKZ), Stiftung F+F), sie vermittelt Ateliers in der Stadt sowie mehrmonatige Auf-enthalte im Ausland. Sie tätigt Ankäufe, gewährt Stipendien, richtet Ausstellungsmöglichkeiten ein, verleiht Preise und Auszeichnungen, spricht Beiträge an Ausstellungsprojekte und Druckkosten und beteiligt sich an der wissenschaftlichen Bearbei-tung der Schweizer Kunstszene. Ähnlich ist die Situation in den anderen kulturellen Sparten, etwa im Filmbereich: Die Filmstiftung vergibt Beiträge für die Erarbeitung von Projekten und Drehvorlagen aufgrund eines Projektentwurfes, Produktionsbeiträge für die Herstellung von Lang- und Kurzspielfilmen, Dokumentarfilmen, Animati-ons- und Experimentalfilmen, die zur Aufführung im Kino konzipiert sind, und leistet auch Beiträge an die Auswertung von Lang- und Kurzspielfilmen, Dokumentarfilmen, Animations- und Experimentalfilmen, die für das Kino konzipiert sind.


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Berücksichtigung der Eigenwirtschaftlichkeit

Berücksichtigung der Eigenwirtschaftlichkeit Die Zürcher Kunstinstitute sind rechtlich eigenständige Gesellschaften (AG, Stiftung, Verein). Dies garantiert nicht nur deren künstlerische Selbständigkeit, es begünstigt auch ihre Verankerung in politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Milieus. Aus Sicht der Stadt verfügen die Institutionen über ein Globalbudget, mit dem sie auskommen müssen. Die begrenzten Mittel führen dazu, dass grosser Wert auf Eigenleistungen und Eigenwirtschaftlichkeit gelegt wird. Sie bilden gewissermassen ein Gebot, wenn Subventionen beantragt werden.


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Abschluss von Leistungsvereinbarungen

Mir jedem subventionierten Institut wird eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Die Leistungsvereinbarung ist ein in der Regel auf vier Jahre angelegtes Führungsinstrument, welches das partnerschaftliche Verhältnis zwischen dem Subventionsgeber (Stadt) und der Institution regelt.

Die Leistungsvereinbarung enthält folgende Elemente:

  • Zweck und Geltungsdauer
  • Bezeichnung der vereinbarten Leistung
  • Finanz-, Personal- und Sachkompetenzen des Leistungserbringers
  • Modalitäten der jährlichen und unterjährigen Berichterstattung
  • Modalitäten für die Änderung, Auflösung und Verlängerung des Kontrakts


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Weitere Informationen

Mehr zum Thema

Das Leitbild zur städtischen Kulturförderung 2008 - 2011 ist das kurz- und mittelfristige Planungsinstrument der Stadt zur Umsetzung des in der Gemeindeordnung verankerten Kulturförderungsauftrags.

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