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Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) wird am Freitag eröffnet

Medienmitteilung

Am kommenden Freitag, 12. März 2010, 22.00 Uhr, wird die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) eröffnet. Sie befindet sich im Zellentrakt der Regionalwache City (Urania) im Amtshaus 1. In der ZAS werden Berauschte unter medizinischer Betreuung ausgenüchtert, die sich und/oder andere gefährdet haben und deshalb von der Polizei in Gewahrsam genommen wurden.

9. März 2010

Die abtretenden Stadtratsmitglieder Esther Maurer, Polizeivorsteherin, und Robert Neukomm, Vorsteher des Gesundheits- und Umweltdepartments, präsentierten den Medien heute die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS), die am kommenden Freitag in Betrieb genommen wird. Die ZAS wird gemeinsam vom Polizeidepartement, bzw. der Stadtpolizei, und den Städtischen Gesundheitsdiensten betrieben. «sip züri» vom Sozialdepartement übernimmt eine wichtige Funktion im Bereich der Prävention. Die private Sicherheitsfirma Custodio AG (www.custodio.ch) unterstützt die Polizei bei der Gewährleistung der Sicherheit. Alle Aufga-ben stehen unter polizeilicher Leitung. Die medizinische Betreuung in der ZAS wird durch JDMT Medical Services GmbH (www.jdmt.ch) sichergestellt.

In der ZAS werden von Alkohol und/oder anderen Drogen Berauschte ausgenüchtert, die zuvor im öffentlichen Raum sich und/oder andere durch ihr Verhalten gefährdet hatten und deshalb von der Polizei in Gewahrsam genommen wurden. In der ZAS ist eine medizinische Betreuung während des ganzen Aufenthalts sicher gestellt. Wenn die Klientinnen und Klienten noch nicht volljährig sind, werden von Mitarbeitenden von «sip züri» deren Eltern kontaktiert und aufgefordert, ihre Sprösslinge in der ZAS abzuholen. Dabei wird das Gespräch mit ihnen gesucht, um so künftige Einweisungen in die ZAS zu vermeiden.

Die Sicherheitskosten werden den Klientinnen und Klienten verrechnet (CHF 600.- für einen Kurzaufenthalt von weniger als drei Stunden; CHF 950.- für einen längeren Aufenthalt.)

In der ZAS werden die Klientinnen und Klienten einer medizinischen Eingangskontrolle un-terzogen. Danach werden sie während ihres Aufenthalts zu ihrer eigenen Sicherheit beo-bachtet und medizinisch betreut. Damit soll die ZAS die Spitäler und die Regionalwachen der Polizei entlasten.

Alle Prozesse (polizeilich, medizinisch, sip züri) in der ZAS sind klar definiert.

Ursprünglich war von der Taskforce «Jugendgewalt» geplant, ausschliesslich Jugendliche und junge Erwachsene im bestehenden VRZ (Vermittlungs- und Rückführungszentrum) in der alten Kaserne in Gewahrsam zu nehmen. Es zeigte sich bei den Planungsarbeiten jedoch rasch, dass eine Unterscheidung zwischen Minder- und Volljährigen wenig sinnvoll ist. Auch eine Zusammenlegung von ZAS und VRZ erwies sich - mindestens kurzfristig – aus finanziellen Gründen als nicht realisierbar. Die ZAS ist deshalb als Provisorium für ein Jahr im Zellentrakt des Amtshauses 1 untergebracht. Während dieses Jahres wird eine weiterführende räumliche Lösung gesucht.

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