Global Navigation

Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) leider notwendig

Medienmitteilung

Im März dieses Jahres hat die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) der Stadt Zürich ihren einjährigen Pilotbetrieb im Amtshaus 1 aufgenommen. Die Erfahrungen des ersten Halbjahres weisen den Bedarf für eine solche Einrichtung klar aus.

5. Oktober 2010

Am 12. März 2010 wurde die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) im alten Zellentrakt des Amtshauses 1 in Betrieb genommen. Die Einrichtung wird gemeinsam von der Stadtpolizei und den Städtischen Gesundheitsdiensten der Stadt Zürich betrieben. Ziel ist es, Berauschte, die sich und/oder andere gefährden, in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen und unter medizinischer Betreuung auszunüchtern.

Klientinnen und Klienten mehrheitlich aus der Stadt Zürich
Die Erfahrungen der ersten sechs Monate zeigen, dass die ZAS leider notwendig ist: Durchschnittlich wurden jedes Wochenende 13 Personen in die ZAS eingeliefert. Insgesamt waren es 316 Männer und 50 Frauen im Alter zwischen 15 und 69 Jahren. Davon stammen 42 Prozent aus der Stadt Zürich, 31 Prozent aus dem Kanton Zürich und 18 Prozent aus anderen Kantonen. 9 Prozent haben Wohnsitz im Ausland oder verfügen über keinen festen Wohnsitz.

Meistens werden die späteren ZAS-Klientinnen und -Klienten von der Polizei aufgrund einer Anzeige aufgegriffen und eingeliefert. Zum Teil nimmt die Polizei aus eigener Initiative schwer Berauschte in Gewahrsam. Die Sicherheitskosten werden auf die Verursachenden überwälzt: Klientinnen und Klienten der ZAS, die weniger als drei Stunden betreut werden, erhalten eine Rechnung von 600 Franken. Wer länger betreut werden muss, bezahlt 950 Franken. Geöffnet ist die ZAS während der einjährigen Pilotphase jeweils von Freitag 22.00 Uhr bis Sonntag 15.00 Uhr.

Medizinische Erfahrungen
Jede Klientin, jeder Klient wird gemäss dem medizinischen Konzept beurteilt und während des ganzen Aufenthaltes überwacht. Der gesundheitliche Zustand von berauschten Personen kann sich sehr schnell verändern, weshalb eine ständige medizinische Betreuung unumgänglich ist. Das bisherige Konzept hat sich im Betrieb sehr gut bewährt.

Der gemessene Blutalkoholgehalt bei der Einlieferung in die ZAS lag zwischen 0,07 und 4,19 Promille. Zu vermuten ist, dass eine erhebliche Anzahl der Klientinnen und Klienten auch andere Drogen konsumiert hat. Daten dazu können allerdings nicht erhoben werden. Von 366 Klientinnen und Klienten musste bei insgesamt 22 eine Spitalüberweisung veranlasst werden. Die Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Diensten wie Schutz und Rettung Zürich oder den Spitälern ist sehr gut.

sip züri hat sich bewährt
Die Mitarbeitenden von Sicherheit Intervention Prävention sip züri des Sozialdepartements kommen jeweils bei jugendlichen Klientinnen und Klienten der ZAS zum Einsatz. Ihre Aufgabe ist es, mit den Eltern der eingelieferten Jugendlichen Kontakt aufzunehmen und in Gesprächen zu versuchen, die Problematik des übermässigen Alkoholkonsums aufzuzeigen. Ferner vermittelt die sip züri zielgerichtete Beratungen im Sinne von Nachbetreuung. Während den ersten sechs Monaten stand die sip züri zwanzigmal für Jugendliche oder junge Erwachsene im Einsatz.

Zukunft der ZAS
Die ZAS wurde provisorisch für ein Jahr im Zellentrakt des Amtshauses I untergebracht. Mittelfristiges Ziel ist es allerdings, die ZAS mit dem seit 15 Jahren bestehenden Vermittlungs- und Rückführungszentrum für Drogenkonsumierende (VRZ) zusammenzuführen, um daraus entstehende Synergien nutzen zu können. Gegenwärtig werden geeignete Räumlichkeiten gesucht, in denen beide Institutionen unter dem Arbeitstitel VRZ+ untergebracht werden können.