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Gesundheitswesen

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Ärzte - Spitex - Gehbehinderte Personen

Ärzte mit einer eigenen Praxis, im ärztlichen Notfalldienst der Stadt Zürich eingeteilte Ärzte, öffentlich-rechtliche und private Spitexorganisationen sowie freiberuflich tätiges Spitexpersonal können eine Spezialbewilligung beantragen.

Ärzte mit einer eigenen Praxis, im ärztlichen Notfalldienst der Stadt Zürich eingeteilte Ärzte, öffentlich-rechtliche und private Spitexorganisationen sowie freiberuflich tätiges Spitexpersonal können eine Spezialbewilligung beantragen. Auch gehbehinderte Personen, denen während längerer Zeit eine Fortbewegung zu Fuss nur für sehr kurze Strecken oder nur mit besonderen Hilfsmitteln möglich ist, sind berechtigt, eine Spezialbewilligung zu beantragen. Diese Spezialbewilligung ermöglicht es ihnen, in einem erweiterten Umfeld der Blauen Zonen ihr Fahrzeug abzustellen.  



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Dienstabteilung Verkehr, Bewilligungsstelle

Mühlegasse 18/22
8001 Zürich

Telefon 044 411 89 16
Fax 044 411 89 53

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