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Baustellen und Kraneinsätze

Mitteilung über Baubeginn (Dauer weniger als 10 Arbeitstage)

Vor Durchführung der Bauarbeiten ist zwingend, mindestens 10 Arbeitstage vor Baubeginn, mit dem zuständigen Gebietsmanager (telefonisch oder per E-Mail) und bei dessen Abwesenheit mit dem Stellvertreter Kontakt aufzunehmen. 

Anschliessend wird über eine allfällige Begehung und/oder Auflagen entschieden. Nach Durchführung der Baubesprechung ist uns das Webformular «Mitteilung über Baubeginn» einzureichen. Sie erhalten auf diese Mitteilung keine schriftliche Bestätigung.

Zuständigkeiten und Gebietseinteilung

  • Verkehrslenkung Event: Alle Werkleitungsanschlüsse für Neu- und Ersatzneubauten. Die Fachgruppe Verkehrslenkung Event erreichen Sie via dav-hochbau@zuerich.ch.
  • Verkehrslenkung links und rechts der Limmat: Sanierung von bestehenden Gebäudeanschlussleitungen, alle Werklöcher der verschiedenen Werke, Kabelzüge. 

Wichtig

Die Mitteilung über Baubeginn gilt nicht automatisch als Bewilligung oder als Baufreigabe. Vor Einreichung des Webformulars muss zwingend eine Baubesprechung mit der Dienstabteilung Verkehr durchgeführt werden.

Gesuch bei Tiefbauarbeiten (Dauer mehr als 10 Arbeitstage)

Vor Durchführung der Bauarbeiten ist zwingend, mindestens 15 Arbeitstage vor Baubeginn, mit dem zuständigen Gebietsmanager (telefonisch oder per E-Mail) und bei dessen Abwesenheit mit dem Stellvertreter Kontakt aufzunehmen. 

Anschliessend wird über eine allfällige Begehung und/oder Auflagen entschieden. Nach Durchführung der Baubesprechung ist uns das Webformular «Gesuch um Benützung des öffentlichen Grundes bei Tiefbauarbeiten» einzureichen. Nach der städtischen Vernehmlassung erhalten Sie zeitnah, allenfalls mit Auflagen, eine schriftliche Freigabe per E-Mail.

Zuständigkeiten und Gebietseinteilung

  • Verkehrslenkung Event: Alle Werkleitungsanschlüsse für Neu- und Ersatzneubauten. Die Fachgruppe Verkehrslenkung Event erreichen Sie via dav-hochbau@zuerich.ch.
  • Verkehrslenkung links und rechts der Limmat: Sanierung von bestehenden Gebäudeanschlussleitungen, alle Werklöcher der verschiedenen Werke, Kabelzüge.

Wichtig

Das Gesuch um Benützung des öffentlichen Grundes bei Tiefbauarbeiten gilt nicht automatisch als Bewilligung oder als Baufreigabe. Vor Einreichung des Webformulars muss zwingend eine Baubesprechung mit der Dienstabteilung Verkehr durchgeführt werden.

Gesuch Hochbauarbeiten

Für Hochbauten, die öffentlichen Grund benötigen, ist ein Gesuch notwendig. Die Gesuche werden nur per E-Mail entgegengenommen. Termine für die Baubesprechung vor Ort werden durch die Stadtpolizei koordiniert.

Nach der Baubesprechung und einer städtischen Vernehmlassung erhalten Sie, allenfalls mit Auflagen, eine schriftliche Freigabe per E-Mail.

Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail: dav-hochbau@zuerich.ch

Mitteilung Einsatz Mobilkran, Hebebühnen und Skyworker

Für Kraneinsätze (inkl. Baumschnitt) ist eine Mitteilung  an die Dienstabteilung Verkehr notwendig. Die Meldungen nehmen wir nur per Webformular «Mitteilung über Einsatz Mobilkran, Hebebühnen und Skyworker» entgegen. Die Kraneinsätze müssen 3 Arbeitstage (ohne Parkplatzsperrung) bis 7 Arbeitstage (mit Parkplatzsperrung) vor Einsatzbeginn bei uns eintreffen (Mo – Fr). Sie erhalten von uns, allenfalls mit Auflagen, eine Bestätigung per E-Mail.

Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail: dav-kraneinsatz@zuerich.ch

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