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Limmatquai

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Das Limmatquai ist seit September 2004 vom Durchgangsverkehr befreit.

Seit dem 25. September 2004 ist das Befahren des Teilstückes zwischen der Münster- und der Rudolf-Brun-Brücke mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern grundsätzlich verboten. Zu dieser Regelung gibt es Ausnahmen. Erlaubt bleiben:

  • Zufahrten zum Güterumschlag oder Ein- und Aussteigen lassen
  • Fahrten mit besonderen Bewilligungen
  • die Zufahrt für Personen, die am Limmatquai wohnen oder tätig sind, sofern sie ihr Fahrzeug auf Privatgrund abstellen können
  • Fahrten im Verkehr mit dem Kantonspolizeiposten Rathaus
  • Fahrten von Postzustelldiensten sowie Ärztinnen und Ärzten mit Einsatzziel zwischen der Münsterbrücke und der Rudolf-Brun-Brücke
  • Fahrten von Hotelgästen zum Ein- und Ausladen von Gepäck
Diese Fahrten sind zwischen Münsterbrücke und Rathausbrücke in beiden Richtungen möglich. Zwischen Rathausbrücke und Rudolf-Brun-Brücke gilt - mit Ausnahme für Fahrräder - Einbahnverkehr in Richtung Central. Die Trams der Verkehrsbetriebe Zürich verkehren wie bisher. Für den gesamten Abschnitt zwischen der Münsterbrücke und der Rudolf-Brun-Brücke gilt neu Tempo 30 km/h.


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