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Veranstaltungsauflagen der Feuerpolizei
Konzerte: Mit feuerpolizeilicher Bewilligung.
Sie planen ein Fest, ein Konzert, einen Flohmarkt oder eine ähnliche Veranstaltung?
Je nach Art und Grösse des Anlasses benötigen Sie dafür eine Bewilligung. Zusätzlich sind auch feuerpolizeiliche Bestimmungen einzuhalten.
Die für die Bewilligung Ihres Anlasses zuständigen Stellen erfahren Sie bei:
"Veranstalten - Verkaufen - Wirten"
Auszug der wichtigsten feuerpolizeilichen Auflagen bei Veranstaltungen
Die nachstehend aufgeführten Bedingungen gelten für öffentliche und private Anlässe in Bauten:


