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Dekorationen

Material

Dekorationen müssen aus schwerbrennbaren Materialien (der Qualität RF2)
bestehen, im Brandfall nicht tropfen und keine giftigen Gase entwickeln.
 

Verwendung

In Fluchtwegen (z.B. Korridore /Treppenhäuser) sind brennbare Dekorationen nicht gestattet und dürfen zudem keine Ausgänge, Löscheinrichtungen, Brandmelde- / Sprinklereinrichtungen, Rettungszeichen respektive Sicherheitsbeleuchtungen verdecken oder verschliessen.

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