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Fragen & Antworten

Notärtzin und Rettungssanitäter am Einsatzort

Wie alarmieren Sie uns richtig?

Wählen Sie die Nummer 144. Bleiben Sie ruhig und denken Sie immer an die eigene Sicherheit! Eine Disponentin oder ein Disponent der Einsatzleitzentrale wird Sie mit Fragen anleiten. Bereiten Sie sich vor auf Fragen wie:

  • Wo genau ist der Unfallort?
  • Wie lautet Ihre Rückrufnummer?
  • Was ist genau passiert?

Wie sind wir noch schneller bei Ihnen?

Sie helfen uns, wenn Sie Personen zur Einweisung des Rettungswagens an der Strasse positionieren. Machen Sie mit Winken auf sich aufmerksam und benützen Sie bei Dunkelheit eine Taschenlampe. Nachts ist es für die eintreffenden Rettungskräfte besonders hilfreich, wenn Sie zusätzlich die Haus- oder Wohnungsbeleuchtung brennen lassen.

Kann ich den Rettungssanitäter/-innen während dem Einsatz helfen?

Ja! Bleiben Sie ruhig und folgen Sie den Anweisungen des Rettungspersonals. Die Rettungssanitäter/-innen werden je nach Situation einige Fragen an Sie haben. Versuchen Sie, diese möglichst kurz und präzise zu beantworten.

Weshalb fährt nicht bei jedem Einsatz eine Notärztin oder ein Notarzt mit?

Es würde in der Schweiz die medizinischen Ressourcen überfordern sowie die finanziellen Möglichkeiten übersteigen, stets eine Notärztin oder einen Notarzt im Rettungsfahrzeug mitzuführen. Die Rettungssanitäter/-innen werden in ihrer Ausbildung während drei Jahren auf den Einsatz von medizinischen und chirurgischen Notfällen ausgebildet und können die Einsätze selbst führen. Sie besitzen ärztlich delegierte Kompetenzen, die sie an den Patienten anwenden dürfen. Zudem absolvieren sie jährlich wiederkehrende Kompetenzprüfungen.

Wann darf oder soll ich den Rettungsdienst über die Notrufnummer 144 alarmieren?

Grundsätzlich dürfen Sie den Rettungsdienst rund um die Uhr – an 365 Tagen im Jahr – für sämtliche medizinischen Notfälle alarmieren.

Es ist uns bewusst, dass der Begriff «Notfall» vom Laien sehr individuell ausgelegt wird. Was für die Einen ein «Notfall» ist, ist für die Anderen eine Bagatelle. Deshalb gilt nach wie vor: Rufen Sie uns sofort an, auch wenn Sie unsicher sind. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben der Einsatzdisponenten, die Ihren Anruf entgegen nehmen, die Situation nach Dringlichkeit abzuschätzen – überlassen Sie die Entscheidung also einfach dem Profi! Leider ist die Hemmschwelle, den Rettungsdienst zu alarmieren allgemein zu hoch, so dass viel wertvolle Zeit verloren geht. Vor allem in Situationen, bei denen klar ist, dass die Patientin oder der Patient in einem Spital behandelt werden muss: Wählen Sie direkt den Notruf 144! Es ist kein Problem, wenn sich der vermeintliche Notfall nicht als solcher herausstellt – lieber einmal zuviel alarmiert als einmal zu wenig. Der Disponent berät Sie dann umfassend und kann für Sie allenfalls einen Notfallarzt organisieren.

Wer bezahlt einen solchen Einsatz?

Liegt dem Einsatz eine Krankheit zu Grunde, bezahlt die obligatorische Grundversicherung einen Teil des Einsatzes. Je nach Versicherungspolice der Patientin/des Patienten (z.B. abgeschlossene Zusatzversicherungen oder Ergänzungsleistungen), werden auch die gesamten Kosten übernommen. Liegt dem Einsatz ein Unfall zu Grunde, kommt die SUVA oder eine andere Unfallversicherung dafür auf. Die Rechnung muss aus gesetzlichen Gründen immer an die Patientin/den Patienten ausgestellt werden.

Was muss ich mit der Rechnung tun?

Das Vorgehen ist in der Regel gleich, wie nach einem Hausarztbesuch. Sie erhalten die Rechnung, welche Sie mit dem beigelegten Einzahlungsschein bezahlen. Zur Rückerstattung senden Sie eine Kopie der Rechnung an Ihre Krankenkasse oder Ihre Unfallversicherung bzw. direkt an Ihren Arbeitgeber. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Inkassostelle.

Wer fährt als Besatzung in einem Rettungswagen mit?

Obwohl es leider noch keine gesetzlichen Vorschriften gibt, ist es in der Schweiz üblich, dass in der Besatzung mindestens ein/-e dipl. Rettungssanitäter/-in HF mitfährt. Der Rettungsdienst von Schutz & Rettung setzt bereits seit Jahren ausschliesslich diplomierte Rettungssanitäter/-innen mit entsprechendem Fähigkeitsausweis ein. Da wir aber auch eine Berufsausbildung anbieten, sind die Fahrzeuge teilweise ergänzend mit Rettungssanitäter/-innen in Ausbildung besetzt. Für Verlegungen und planbare Transporte können im Bedarfsfall auch Transportsanitäter/-innen zum Einsatz kommen.

Wie werde ich diplomierte/-r Rettungssanitäter/-in?

Bitte informieren Sie sich auf der Website der Höhere Fachschule für Rettungsberufe.

Wieso stellen Sie das Martinshorn auch nachts an?

Eine Fahrt mit Sondersignalen bedeutet für den/die Fahrer/-in des Rettungswagens ein Höchstmass an Konzentration. Eine Sondersignal-Fahrt heisst, dass eine visuelle Signalisation (= Blaulicht) und eine auditive Signalisation (= Martinshorn) vorliegen muss. Diese Signale müssen grundsätzlich zusammen eingeschaltet werden und bilden nur im Doppelpack eine Sicherheit – am Tag und in der Nacht. Selbstverständlich versucht der Rettungsdienst gerade in Ruhezeiten auf die Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Dies ist leider aufgrund des Eigenschutzes und der Verkehrssicherheit nicht immer möglich. Ausserdem schreibt das Bundesgesetz bezüglich Sondersignal vor, dass Blaulicht und Horn zwingend zusammen eingeschaltet sein müssen.

Kann ich bei dem Rettungsdienst ein Praktikum absolvieren?

Aus Einsatztaktischen und logistischen Gründen kann SRZ nur Praktika für Personen anbieten, welche sich in spezialisierten Weiterbildungen (z.B.: NDS Notfallpflege, NDS Notfallpflege Pädiatrie, NDS Anästhesiepflege, Rettungssanitäter*innen i.A. / Wahlpraktika) befinden und zum Ausbildungsverbund mit SRZ angehören (Stadt- und Universitätsspitäler, Partnerrettungsdienste). Bitte wenden sie sich in diesem Fall an die Berufsbildner*innen Ihrer Organisation. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Blaue Zone: Korrektes Parkieren rettet Leben.

Bei versetzten Parkfeldern in Blauen Zonen ist besondere Aufmerksamkeit beim Parkieren der Fahrzeuge gefordert.

Broschüre Blaue Zone

Wieviel kostet ein Rettungsdiensteinsatz?

Die aktuellen Tarife der Stadt Zürich finden Sie hier:

Tarifpositionen Rettungsdienst

Wie verhalte ich mich im Strassenverkehr, wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Sondersignal von hinten annähert?

  • Geschwindigkeit verlangsamen.
  • Dem Einsatzfahrzeug mit dem Blinker signalisieren, dass man es gesehen hat und bei nächster Gelegenheit Platz machen wird.
  • Ausweichen und anhalten an einer Stelle, wo das Einsatzfahrzeug vorbeifahren kann. Also nicht z.B. bei einer Verkehrsinsel oder einer Baustelle.
  • Rotlicht wenn nötig vorsichtig überrollen, dabei auf den Gegenverkehr achten. Falls eine Busse eintreffen sollte, Kontakt mit der zuständigen Polizeistelle aufnehmen.
  • Wenn nötig aufs Trottoir ausweichen, dabei auf Velos und den Fussverkehr achten.
  • Bei Stau genügend Platz zum vorderen Fahrzeug lassen, um eine Gasse bilden zu können.
  • Grundsätzlich immer eine Gasse bilden: Auf der Normalspur nach rechts ausweichen, auf der Überholspur nach links Richtung Mittelstreifen. Gasse bilden gilt auch für andere Strassen, nicht nur für Autobahnen.
  • Die Einsatzfahrzeuge kommen in der Regel nicht über den Pannenstreifen. Diesen nur zum Ausweichen benutzen, wenn nicht anders möglich.
  • Nicht nervös und hektisch reagieren, andere und sich selbst nicht gefährden!
  • Bitte beachten Sie auch die Kampagne «Machen Sie uns Platz»

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