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Formulare & Merkblätter

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Zivilschutzdienst

Schutzdienstpflicht

Die Schutzdienstpflicht

Der Zivilschutz ist ein wichtiger Partner der Schweizer Sicherheitsarchitektur und basiert auf einer nationalen Dienstpflicht. Um die Schurtzdienstpflichtigen selbst, besonders aber auch deren Arbeitgeber besser über Rechte und Pflichten im Zivilschutz zu informieren, hat das Bundesamt für Bevölkerungschutz einen Flyer "Die Schutzdienstpflicht" realisiert.


Gesuche und Formulare Stadt Zürich 


Was tun bei Unfall oder Krankheit im Zivilschutz?

Militär- und Zivilschutzversicherung

Militär- und Zivilschutzversicherung

Anmeldung immer über den Arzt.
Melden Sie jede Gesundheitsschädigung (Unfall / Krankheit) während des Zivilschutzdienstes immer der Anlassleitung und nach dem Dienst dem Zivilarzt. Der Zivilarzt hat Ihren Fall umgehend der Militärversicherung zu melden (Art.84 MVG).

Schadenmeldung ausfüllen:
Unter Militärversicherung finden Sie die Formulare: Anmeldung MVG / Krankheit- und Unfallschein MVG / Apothekerschein, sowie Erläuterungen zur Anmeldung MVG. Füllen Sie im Ameldeformular die Felder 1-11 vollständig aus und geben Sie das Formular dem Zivilarzt.

Abrechnung mit Ärzten und Spitälern
Die MV zahlt die gesamten Kosten der Behandlung - gemäss dem vereinbarten Tarifvertrag - direkt den Leistungsbringenden (Ärzten, Spitäler usw.) Medikamente werden nach den Arzneimittel- oder Spezialitätenlisten gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) vergütet.
Weitere Informationen finden Sie unter Militärversicherung.


Wasseralarm Sihlsee

Auslösung - Auswirkungen - Verhalten - Probealarm

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Weitere Informationen

Notfallnummern Polizei 118, Feuerwehr 117, Sanität 144

Führungen Zivilschutz-Museum

Führungen Zivilschutz-Museum

Das einzige Zivilschutz-Museum der Schweiz ist nicht nur ein Bunker mit Sammlungen, sondern ein Ort mit Geschichte. Führungen in diesem Untergrund sind ein bleibendes Erlebnis.

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