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Gewerbe
Die Fachgruppe Gewerbe erteilt Bewilligungen für die Benützung des
öffentlichen Grundes zu Sonderzwecken (VBöGS). Dabei wird zwischen
dauernden und temporären Belegungen unterschieden. Dauernde
Bewilligungen können beantragt werden, wenn der öffentliche Grund
über einen längeren Zeitraum benutzt werden möchte, z.B. für
Warenauslagen vor dem Geschäft, Topfpflanzen etc.. Temporäre
Bewilligungen werden z.B. für das Verteilen von Werbematerial, das
Anbringen von Weihnachtsdekorationen oder für Passantenbefragungen
erteilt.
Weitere Bewilligungen werden erteilt für dringende Nacht-
oder Sonntagsarbeit, Ausstellungen, Auktionen, Börsen,
Sonntagsverkäufe, Wanderlagerverkäufe, den Marroniverkauf etc..
Die Erteilung von Bewilligungen für Baustellen, die im
Zusammenhang mit Hochbauten stehen und die den öffentlichen Grund
tangieren, liegt im Aufgabengebiet der Gruppe Bauzwecke.
Bei Fragen betreffend Benützung des öffentlichen Grundes zu
Bauzwecken melden sie sich bitte zwischen 0700 Uhr bis 0900 Uhr
unter den Telefonnummern:
- 044 411 73 15 (rechts der Limmat)
- 044 411 73 16 (links der Limmat)
Kontakt
Lageplan:
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Stadt Zürich
Stadtpolizei
Kommissariat Polizeibewilligungen
Gewerbe
Gartenstrasse 14
8002 Zürich
Postadresse:
Postfach 2095, 8027 Zürich
Telefon044 411 73 11
Fax044 411 73 19