Navigation - Polizeidepartement




Gewerbe

Die Fachgruppe Gewerbe erteilt Bewilligungen für die Benützung des öffentlichen Grundes zu Sonderzwecken (VBöGS). Dabei wird zwischen dauernden und temporären Belegungen unterschieden. Dauernde Bewilligungen können beantragt werden, wenn der öffentliche Grund über einen längeren Zeitraum benutzt werden möchte, z.B. für Warenauslagen vor dem Geschäft, Topfpflanzen etc.. Temporäre Bewilligungen werden z.B. für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Weihnachtsdekorationen oder für Passantenbefragungen erteilt.
Weitere Bewilligungen werden erteilt für dringende Nacht- oder Sonntagsarbeit, Ausstellungen, Auktionen, Börsen, Sonntagsverkäufe, Wanderlagerverkäufe, den Marroniverkauf etc..
Die Erteilung von Bewilligungen für Baustellen, die im Zusammenhang mit Hochbauten stehen und die den öffentlichen Grund tangieren, liegt im Aufgabengebiet der Gruppe Bauzwecke.

Bei Fragen betreffend Benützung des öffentlichen Grundes zu Bauzwecken melden sie sich bitte zwischen 0700 Uhr bis 0900 Uhr unter den Telefonnummern:

  • 044 411 73 15 (rechts der Limmat)
  • 044 411 73 16 (links der Limmat)


Kontakt

Lageplan:

Lageplan Plan vergrössern
Fahrplan nach Zürich, Stockerstrasse

Stadt Zürich
Stadtpolizei
Kommissariat Polizeibewilligungen

Gewerbe
Gartenstrasse 14
8002 Zürich

Postadresse:
Postfach 2095, 8027 Zürich

Telefon044 411 73 11
Fax044 411 73 19


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen