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Gewerbe

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Die Fachgruppe Gewerbe erteilt Bewilligungen für die Benützung des öffentlichen Grundes (VBöG). Dabei wird zwischen dauernden und temporären Belegungen unterschieden. Dauernde Bewilligungen können beantragt werden, wenn der öffentliche Grund über einen längeren Zeitraum benutzt werden möchte, z.B. für Warenauslagen vor dem Geschäft, Topfpflanzen etc.. Temporäre Bewilligungen werden z.B. für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Weihnachtsdekorationen oder für Passantenbefragungen erteilt.
Weitere Bewilligungen werden erteilt für dringende Nacht- oder Sonntagsarbeit, Ausstellungen, Auktionen, Börsen, Sonntagsverkäufe, Wanderlagerverkäufe, den Marroniverkauf etc..

Bei Fragen melden Sie sich bitte zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie zwischen
13:30 Uhr und 17:00 Uhr unter der Telefonnummer

  • 044 411 73 11


Bewilligungen zur Benützung des öffentlichen Grundes zu Bauzwecken

Die Erteilung von Bewilligungen für Baustellen, die im Zusammenhang mit Hochbauten stehen und die den öffentlichen Grund tangieren, liegt im Aufgabengebiet der Gruppe Bauzwecke.

Bei Fragen betreffend Benützung des öffentlichen Grundes zu Bauzwecken melden sie sich bitte zwischen 0700 Uhr und 0900 Uhr unter den Telefonnummern:

  • 044 411 73 15 (rechts der Limmat)
  • 044 411 73 16 (links der Limmat)

Lageplan:

Lageplan: Kommissariat Polizeibewilligungen, Förrlibuckstrasse  61 Plan vergrössern
Fahrplan nach Zürich, Förrlibuckstrasse

Stadt Zürich
Stadtpolizei
Kommissariat Polizeibewilligungen

Gewerbe
Förrlibuckstrasse 61
8005 Zürich

Postadresse:
Postfach 1612
8021 Zürich

Telefon 044 411 73 11
Fax 044 411 73 19



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