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Büro für Veranstaltungen
Das Büro für Veranstaltungen (nachfolgend BFV genannt) ist Ihr
wichtigster Kontakt in der Stadtverwaltung für die Bearbeitung
Ihres Gesuches – inklusive Erteilung der städtischen Bewilligung.
Die Gesuchsprüfung für Festanlässe, politische
Veranstaltungen wie Demonstrationen und Kundgebungen,
Sportveranstaltungen sowie sämtliche Standaktionen etc. wird
durch die Mitarbeitenden des BFV koordiniert. Dazu führt das BFV
ein verwaltungsinternes Vernehmlassungsverfahren bei all jenen
Verwaltungsstellen durch, die von der geplanten Veranstaltung
betroffen sind. Das BFV kann Ihnen auch die notwendigen Kontakte zu
anderen Amtsstellen vermitteln, wenn sich dies als notwendig bzw.
vorteilhaft erweist.
Aus dem Vernehmlassungsverfahren ergeben sich die Auflagen
und Bedingungen für die geplante Veranstaltung. Das BFV erstellt
die notwendige Bewilligung, sofern Ihrem Gesuch entsprochen werden
kann.
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig ein Veranstaltungskonzept
beim BFV einzureichen, um eine mögliche Durchführung rechtzeitig
abzuklären.
Es kann auch sein, dass diverse Tätigkeiten bei einer
Veranstaltung bewilligungsfrei sind oder nur die Bewilligung einer
einzelnen Amtsstelle notwendig ist. Trifft dies zu, werden Sie die
notwendigen Informationen umgehend erhalten.
Die Stadt lehnt jede Haftung ab, wenn Sie bereits vor Erhalt
der Bewilligung organisatorische Massnahmen (bspw.
Vertragsabschlüsse mit finanziellen Verpflichtungen, Druck von
Werbematerial / Inserate etc.) getroffen haben und dadurch unnötige
Kosten entstehen. Treffen Sie also keine Vereinbarungen, bevor Sie
mit dem BFV Rücksprache genommen haben.
Kontakt
Lageplan:
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Stadt Zürich
Stadtpolizei
Büro für Veranstaltungen
Gartenstrasse 14
8002 Zürich
Postadresse:
Postfach 2095, 8027 Zürich
Telefon044 411 73 66
Fax044 411 73 69