Navigation - Polizeidepartement




Planen einer Veranstaltung

Seite vorlesen

Sie benötigen eine Bewilligung, wenn geplant ist

  • öffentlicher Grund zu benützen
  • im Freien Verstärkeranlagen einzusetzen
  • auf öffentlichem oder privatem Grund Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen, Schaustellgeschäfte) aufzubauen
  • Getränke und Speisen gegen Entgelt abzugeben
Für Veranstaltungen im Freien oder in Gebäuden gelten verschiedene Erlasse. Wir empfehlen Ihnen deshalb, im Zweifelsfall immer ein Gesuch einzureichen oder uns für genauere Abklärungen während den Bürozeiten anzurufen.


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen