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Boulevardcafé
Boulevardcafé und Aussenrestaurant
Gemäss Bundesgerichtsentscheid vom August 2008 braucht es für Boulevardcafés eine Baubewilligung. Eine einfache Polizeibewilligung wie bis anhin genügt nicht mehr. Das hat zur Folge, dass die Verfahrenszuständigkeit von der Abteilung Bewilligungen grösstenteils auf das Amt für Baubewilligungen übergegangen ist. Zudem dürften einzelne Baubewilligungsverfahren länger dauern, da die Anwohner rechtsmittellegitimiert sind. Relevante Verfahrensänderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Boulevardcafés und Aussenrestaurants unterscheiden sich darin, dass sich das Boulevardcafé auf öffentlichem Grund und das Aussenrestaurant auf privatem Grund befindet.
Boulevardcafés und Aussenrestaurants dürfen in der Regel längstens bis Mitternacht betrieben werden. Je nach Wohnzone und Lage werden die Betriebszeiten durch das Amt für Baubewilligungen (AfB) weiter eingeschränkt.
Für beide Betriebe wird eine Bewilligung des AfB benötigt.
Weitere Informationen zum Boulevardcafé im öffentlichen Raum
Link zum Tiefbau- und Entsorgungsdepartement


