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Krananlagen und Infrastruktur

Krananlagen

Krananlage Mythenquai 5 Tonnen

Diese Krananlage bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Selbstbedienung. Die Reinigung der Schiffe ist nur mit Wasser, Eimer und Schlauch (normaler Wasserdruck) zugelassen. Die Benützung von Hochdruckreinigern und Reinigungsmittel jeglicher Art ist hier verboten.

Neues Regime ab 2020 für den Kran Mythenquai, bitte beachten:

Mit dem Neubau der Wache Wasserschutzpolizei gilt ein neuer Ablauf für die Nutzung des Krans Mythenquai:

Krananlage / Takelmast im Hafen Wollishofen

Stämpfli Racing Boats AG hat vollumfänglich die Verantwortung, Disponierung und Bedienung der Krananlage Wollishofen.

20 Tonnen Travelerkran und Takelmast bei der Wasserschutzpolizei, Dienstgebäude Tiefenbrunnen

20 Tonnen Travelerkran und Takelmast bei der Wasserschutzpolizei, Dienstgebäude Tiefenbrunnen

Die Wasserschutzpolizei besitzt mit diesem fahrbaren Kran (PH 20 der Fa. Roodberg/NL) ein modernes, leistungsfähiges und bewegliches Gerät mit einer Tragkraft von bis zu 20 Tonnen. Diese Dienstleistung (Kran sowie Takelmast) steht jedem Schiffseigner auf Voranmeldung von Montag bis Freitag (an Werktagen) an der Bellerivestrasse 260, Zürich Tiefenbrunnen, zur Verfügung.

Fäkalienabsaugstation & Bilgenpumpe

Aus Gründen der Sicherheit bzw. um Defekte an der Anlage zu verhindern (Frostschäden), wird die Anlage über den Winter abgeschaltet. 

 

Wasser- & Stomanschlüsse

Die meisten unserer Anlagen sind mit Wasser- und Stromanschlüssen auf den Stegen ausgerüstet. Der massvolle Bezug ist in der Standplatzgebühr eingerechnet. Ein Anschluss an das Stromnetz ist jedoch nur während der Anwesenheit des Schiffshalters zulässig. Permanente Stromanschlüsse werden entfernt.

Sliprampen zum Einwassern von Schiffen

Für kleinere Schiffe, die vom Trailer aus eingewassert werden, stehen Slipanlagen in den Häfen Wollishofen und Tiefenbrunnen zur Verfügung. Leere Trailer können jedoch nur in Wollishofen an der speziell bezeichneten Örtlichkeit abgestellt werden. Es dürfen keine Trailer in den Zufahrten zu den Sliprampen deponiert werden, damit diese für die übrigen Benützer frei bleiben.

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