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Umweltdelikte

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Auf Grund eines Beschlusses des Regierungsrates des Kantons Zürich und des Stadtrates von Zürich wurde der Wasserschutzpolizei folgender Aufgabenbereich zugeteilt:

  • Tatbestandsaufnahme bei Schadenereignissen oder Gewässerverschmutzungen durch Abwasser sowie anderen Wasser gefährdenden Flüssigkeiten, nötigenfalls unter Beizug des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich sowie weiterer Fachorgane oder Experten.
  • Anordnung und Koordination von Sofortmassnahmen. Erfüllen der Öl-/Chemiewehraufgaben auf allen Gewässern.
  • Abklärung der Ursachen sowie Anordnung und Überwachung von Sicherungsmassnahmen in Zusammenarbeit mit weiteren Fachorganen und Experten.
  • Rapporterstattung an die zuständige Amtsstelle (Stadtrichteramt, Statthalteramt oder Staatsanwaltschaft, je nach Art der Übertretung oder des Vergehens).

Haben Sie gewusst, dass...

  • Ein Liter Altöl eine Million Liter Wasser verderben kann?
  • Täglich frisches Trinkwasser in beliebiger Menge nicht selbstverständlich ist?
  • In der Stadt Zürich ca. 5000 Altlasten im Altlastenkataster eingetragen sind?
  • Ein Verstoss gegen das Gewässerschutzgesetz mit Gefängnis bestraft werden kann?
  • Die Wasserschutzpolizei nicht nur auf dem Wasser sondern auf dem ganzen Stadtgebiet tätig ist?
  • Man kontaminiertes Erdreich reinigen kann - dies aber sehr teuer und aufwändig ist?
  • Man Kleinmengen von Sonderabfällen in der Kehrichtverbrennung Hagenholz gratis abgeben kann?
  • Jedermann verpflichtet ist, Unfälle mit Beeinträchtigungen der Umwelt zu melden?
  • Leitungen von Strassensammlern (Schächte am Strassenrand) teilweise direkt in Gewässer führen?
  • Bei unbelehrbaren Personen, welche Abfälle lagern, eine Zwangsräumung eingeleitet werden kann?
  • Sie bei Fragen im Bereich Gewässerschutz die Wasserschutzpolizei anrufen können?
 


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