Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Umweltdelikte
Auf Grund eines Beschlusses des Regierungsrates des Kantons Zürich und des Stadtrates von Zürich wurde der Wasserschutzpolizei folgender Aufgabenbereich zugeteilt:
- Tatbestandsaufnahme bei Schadenereignissen oder Gewässerverschmutzungen durch Abwasser sowie anderen Wasser gefährdenden Flüssigkeiten, nötigenfalls unter Beizug des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich sowie weiterer Fachorgane oder Experten.
- Anordnung und Koordination von Sofortmassnahmen. Erfüllen der Öl-/Chemiewehraufgaben auf allen Gewässern.
- Abklärung der Ursachen sowie Anordnung und Überwachung von Sicherungsmassnahmen in Zusammenarbeit mit weiteren Fachorganen und Experten.
- Rapporterstattung an die zuständige Amtsstelle (Stadtrichteramt, Statthalteramt oder Staatsanwaltschaft, je nach Art der Übertretung oder des Vergehens).
Haben Sie gewusst, dass...
- Ein Liter Altöl eine Million Liter Wasser verderben kann?
- Täglich frisches Trinkwasser in beliebiger Menge nicht selbstverständlich ist?
- In der Stadt Zürich ca. 5000 Altlasten im Altlastenkataster eingetragen sind?
- Ein Verstoss gegen das Gewässerschutzgesetz mit Gefängnis bestraft werden kann?
- Die Wasserschutzpolizei nicht nur auf dem Wasser sondern auf dem ganzen Stadtgebiet tätig ist?
- Man kontaminiertes Erdreich reinigen kann - dies aber sehr teuer und aufwändig ist?
- Man Kleinmengen von Sonderabfällen in der Kehrichtverbrennung Hagenholz gratis abgeben kann?
- Jedermann verpflichtet ist, Unfälle mit Beeinträchtigungen der Umwelt zu melden?
- Leitungen von Strassensammlern (Schächte am Strassenrand) teilweise direkt in Gewässer führen?
- Bei unbelehrbaren Personen, welche Abfälle lagern, eine Zwangsräumung eingeleitet werden kann?
- Sie bei Fragen im Bereich Gewässerschutz die Wasserschutzpolizei anrufen können?


