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Einsatz und Rettung
Wie auf der Strasse muss auch auf dem Wasser der Verkehr überwacht und die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert werden. Dabei stehen die folgenden Bereiche im Vordergrund:
- Verhindern von übersetzten Geschwindigkeiten im Gewässergürtel bis zum Abstand von 300 m vom Ufer oder in Gebieten mit ausdrücklichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie im unteren Seebecken des Zürichsees
- Verhindern von Parallelfahrten im Gewässergürtel bis zum Abstand von 150 m vom Ufer zum Schutz von Schwimmenden, Badenden und der Seeufer
- Kontrolle über das Mitführen der vorgeschriebenen Mindestausrüstung auf Schiffen und der erforderlichen Dokumente
- Stichprobenweise Kontrolle des betriebssicheren Zustandes aller im Stadtzürcher Seeteil verkehrenden Wasserfahrzeuge
- Durchsetzung der Stationierungsvorschriften in den städtischen Hafen- und Steganlagen
- Überprüfung der Einhaltung der Fischereivorschriften


