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Einsatz und Rettung

Wie auf der Strasse muss auch auf dem Wasser der Verkehr überwacht und die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert werden. Dabei stehen die folgenden Bereiche im Vordergrund:

  • Verhindern von übersetzten Geschwindigkeiten im Gewässergürtel bis zum Abstand von 300 m vom Ufer oder in Gebieten mit ausdrücklichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie im unteren Seebecken des Zürichsees
  • Verhindern von Parallelfahrten im Gewässergürtel bis zum Abstand von 150 m vom Ufer zum Schutz von Schwimmenden, Badenden und der Seeufer
  • Kontrolle über das Mitführen der vorgeschriebenen Mindestausrüstung auf Schiffen und der erforderlichen Dokumente
  • Stichprobenweise Kontrolle des betriebssicheren Zustandes aller im Stadtzürcher Seeteil verkehrenden Wasserfahrzeuge
  • Durchsetzung der Stationierungsvorschriften in den städtischen Hafen- und Steganlagen
  • Überprüfung der Einhaltung der Fischereivorschriften


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