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Seerettungsdienst
Auf Grund des Bundesgesetzes über die Schifffahrt auf Binnengewässern und der zugehörigen Verordnung sind alle Seeufergemeinden verpflichtet, einen Seerettungsdienst zu organisieren und zu betreiben. Mit dem gut organisierten Wasserschutzpolizeidienst, unter Leitung der Einsatzzentrale Mythenquai, kommt die Stadt Zürich dieser gesetzlichen Verpflichtung ganzjährig und rund um die Uhr nach. Insbesondere hält sich die gut ausgebildete Mannschaft mit umfassenden Einsatzmaterial bereit für:
- Rettungsaktionen bei Sturm oder bei Pannen
- Bergung von abgetriebenen oder gesunkenen Schiffen
- Suche nach vermissten Personen und Gegenständen
- Hilfeleistung bei Unfällen oder technischen Problemen
- Erste Hilfe bei Wassersportunfällen
- Lebensrettende Sofortmassnahmen bei Verunfallten
- Rettung von im Eis eingebrochenen Personen
- Such- und Bergungstauchgänge
- Bergen von verletzten oder blockierten Personen von Kursschiffen
- Brandbekämpfung auf Schiffen
- Abschleppen von Schiffen
- Beteiligung bei Such- und Rettungsaktionen ausserhalb des Einsatzgebietes
Für die Bewältigung dieser anspruchsvollen Aufgaben haben die Wasserschutzpolizisten eine umfassende Ausbildung im Führen von Schiffen, im Tauchen, in lebensrettenden Sofortmassnahmen und in Herz-Lungen-Wiederbelebung. Selbstredend steht ihnen für die Bewältigung dieser Aufgaben umfassendes Rettungs- und Einsatzmaterial zur Verfügung.
Auch bei allen anderen Seeufergemeinden bestehen Seerettungsdienste mit den gleichen oder ähnlichen Aufgaben. Diese sind in der Regel auf Pikettbasis organisiert und unterstützen sich bei Bedarf gegenseitig.
Im Gegensatz zu den übrigen Seerettungsdiensten sind die rund 30 Mann im Schichtbetrieb der Wasserschutzpolizei alles voll ausgebildete Polizeibeamte der Stadtpolizei. Deshalb nehmen Sie nicht nur Rettungsaufgaben war, sondern versehen gleichzeitig sämtliche polizeilichen Aufgaben auf dem Wasser und an Land.


