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Wasserski

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Erlaubte Zeiten zur Ausübung des Wasserskisportes

Besonders mit Rücksicht auf die am frühen Morgen trainierenden Ruderer und Ruderinnen, die auf ruhiges Wasser angewiesen sind, besteht für das Schleppen von WasserskifahrerInnen und verwandten Einrichtungen eine zeitliche Beschränkung. Die Ausübung dieser Sportart ist nur bei Tageslicht - frühestens ab 08.00 Uhr bis längstens 21.00 Uhr - zulässig. Wir bitten um Verständnis, dass die Wasserschutz- bzw. Seepolizeien die Einhaltung dieser Vorschriften streng kontrollieren und durchsetzen.


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