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Rechtskräftige Bussen

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Wann wird ein Strafbefehl rechtskräftig und welche Auswirkungen hat dies auf das Verfahren?


Rechtskräftiger Strafbefehl bzw. rechtskräftige Strafverfügung

Rechtskräftig wird ein Strafbefehl bzw. eine Strafverfügung dann, wenn er bzw. sie innerhalb der gesetzlichen Frist nicht durch einen Rechtsbehelf angefochten worden ist. Formelle Rechtskraft bedeutet, dass der Entscheid unabänderlich, vollstreckbar und die Busse samt Kosten damit zur Zahlung fällig wird. Zudem kann der Entscheid inhaltlich grundsätzlich überprüft beziehungsweise durch einen neuen Entscheid ersetzt werden.

Rechtsbehelfe


Zahlungspflicht

Verpasst jemand also die Frist für den Rechtsbehelf (bei der Einsprache beispielsweise 10 Tage seit Erhalt des Strafbefehls bzw. der Strafverfügung), so wird der Entscheid rechtskräftig und Busse samt Kosten sind zu bezahlen. Aus zureichenden Gründen sind Ratenzahlung und/oder Stundung möglich. Unter gewissen strengen Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit zum Tilgen von Bussen durch gemeinnützige Arbeit. Ein Rechtsanspruch besteht darauf nicht.


Betreibung

Wird eine Busse nicht bezahlt, folgt die Betreibung. Ist von dieser kein Ergebnis zu erwarten oder mündet sie in einen Verlustschein, wird die mit dem Strafbefehl oder der Strafverfügung unbedingt ausgesprochene Ersatzfreiheitsstrafe zum Vollzug fällig.

Kostenpflicht


Ersatzfreiheitsstrafe

Die Ersatzfreiheitsstrafe beträgt mindestens einen Tag und bestimmt sich im Übrigen nach der Bussenhöhe. Umgewandelt wird in der Regel zu einem Satz von Fr. 100.00. Pro Fr. 100.00 Busse wird demnach ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe fällig. Bussenrestbeträge werden dabei aufgerundet und führen unabhängig von ihrer Höhe zu einem weiteren Tag.


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