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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2023/0329, 07.06.2023

Strassenbauprojekt mit Rechtserwerb und Strassenlärmsanierung: Rämistrasse, Abschnitt Zürichberg- bis Sonneggstrasse, und Gloriastrasse, Abschnitt Rämi- bis Sternwartstrasse, öffentliche Planauflage gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes des Kantons Zürich

Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens (§ 13 StrG, LS 722.1) wird folgendes Projekt gemäss §§ 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt: Neugestaltung des Strassenraums in Abstimmung mit den Hochbauvorhaben des Hochschulgebiets Zürich Zentrum, teilweise Neuanordnung und behindertengerechter Ausbau der Tramhaltestellen, Neuerstellung eines Aufenthaltsbereichs zwischen Strassenraum und Spitalpark sowie Umsetzung der Velorouten im gesamten Projektperimeter.

Gleichzeitig wird eine Lärmsanierung durchgeführt: Im gesamten Projektperimeter wird ein lärmarmer Belag eingebaut. Als Massnahme ist überdies die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Rämi-/Gloriastrasse auf einer Länge von ca. 500 m vorgesehen (in der Rämistrasse zwischen Gloria- und Sonneggstrasse ist Tempo 30 bereits bestehend). Im Projektperimeter bleiben die Lärmgrenzwerte an diversen Gebäuden überschritten. Das Projekt sieht hierfür Sanierungserleichterungen gemäss Art. 14 der Lärmschutz-Verordnung (LSV; AS 814.41) vor. Bei den betroffenen Gebäuden (bzw. bei deren lärmempfindlichen Räumen) werden in einem nachfolgenden Verfahren Schallschutzfenster eingebaut.

Das Projekt ist – soweit darstellbar – ausgesteckt bzw. markiert.

Die Projektunterlagen sowie der akustische Bericht mit den beantragten Sanierungserleichterungen liegen während 30 Tagen beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, Amtshaus V, 8001 Zürich, im Korridor des 4. Stocks zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können jeweils von Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden.

Anmerkung: Die neuen Verkehrsvorschriften im Zusammenhang mit dem Strassenbauprojekt werden zeitgleich mit separater Verfügung durch die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements angeordnet (vgl. Publikation im elektronischen Amtsblatt [stadt-zuerich.ch/amtsblatt] am 7. Juni 2023 sowie im Tagblatt der Stadt Zürich vom 7. Juni 2023, Verkehrsvorschriften [Kreise 1, 6 und 7]). Weitere Unterlagen zu den neuen Verkehrsvorschriften liegen mit den Projektunterlagen wie oben aufgeführt zur Einsichtnahme auf.

Die Planauflage dauert von Freitag, 9. Juni bis Montag, 10. Juli 2023.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat (Wer Einsprache erhebt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund des geplanten Strassenbauprojekts ein persönlicher Nachteil erwächst). Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).

Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Die Auflagedokumente finden Sie unter stadt-zuerich.ch/planauflagen (Link aktiv ab 9. Juni 2023).