Mobile Menu

Global Navigation

Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0154, 28.02.2024

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 11

Wegen Amphibienwanderungen ergeht für die nachgenannte Strasse ab etwa 14. Februar 2024 bis Ende April 2024 folgende Verkehrsvorschrift:

Fronwaldstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern ist zwischen 18.00 Uhr und 8.00 Uhr verboten, ausgenommen Zubringerdienst zu den Liegenschaften Nr. 50 bis Nr. 70:
zwischen der Binzmühlestrasse und der Reckenholzstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Um den Schutz der Amphibien sicherstellen zu können, wird die Massnahme ab Mitte Februar umgesetzt und allfälligen Neubeurteilungsbegehren die aufschiebende Wirkung entzogen.

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.