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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0181, 13.03.2024

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 9

Für nachstehenden Verkehrsweg wird zwecks einer physischen Strassensperre folgende Verkehrsvorschrift aufgehoben:

Mürtschenstrasse

In der Verfügung der Vorsteherin des Sicherheitsdepartementes vom 8.3.2022: Einbahnverkehr. Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr mit Fahr- und Motorfahrrädern: von der Baslerstrasse nach der Flurstrasse.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.         

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.