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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0256, 17.04.2024

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 6

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht folgende Verkehrsvorschrift:

Milchbuckstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern ist verboten:
auf dem Vorplatz der Kirche «Bruder Klaus» von der Langmauer-/ Winterthurerstrasse bis zur Liegenschaft Nr. 73 (inkl.), gemäss örtlicher Signalisation.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Es wird aufgehoben:

Milchbuckstrasse

In der Verfügung des Polizeivorstandes vom 7.9.1973: Fahrverbot. Auf der nachgenannten Strasse ist der Verkehr mit Fahrzeugen verboten: Höhe Bruder Klaus Kirche (Durchfahrt in beiden Richtungen gesperrt).

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.