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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0267, 17.04.2024

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 3

Für nachstehende Verkehrswege ergehen folgende Verkehrsvorschriften:

Rüdigerstrasse
Halteverbot

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
auf dem östlichen Fahrbahnrand zwischen der Ruhestrasse und der Staffelstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Staffelstrasse
Halteverbot

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
auf dem nördlichen Fahrbahnrand zwischen der Manessestrasse und der Rüdigerstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.         

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Begründung zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.