Geheimhaltungsverpflichtungen

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Muster/Vorlage für Geheimhaltungsverpflichtungen

Will eine Verwaltungsstelle die Bearbeitung von Informationen an Dritte übertragen (Outsourcing), muss sie mit ihrem/r Auftragnehmer/in einen schriftlichen Vertrag abschliessen (§ 6 IDG; § 25 IDV). Bestandteil dieses Auftrags muss eine Geheimhaltungsverpflichtung sein.

Der hier zur Verfügung gestellte Text einer solchen Geheimhaltungsverpflichtung ist als Muster bzw. Vorlage zu verstehen. Die Geheimhaltungs- verpflichtung ist situativ auf die konkreten Gegebenheiten und Bedürfnisse anzupassen, so dass bestimmte Regelungen zu modifizieren, zu erweitern oder wegzulassen sind. Eine pauschale Übernahme dieses Mustertextes wird nicht empfohlen.


Hinweis auf weitere Regelungen/Verpflichtungen zur Geheimhaltung

  • Internet und E-Mail

Dritten, welche Leistungen für die Stadtverwaltung erbringen und dafür die städtische Infrastruktur für Internet- und E-Mail-Dienste nutzen, ist das städtische Reglement über die Nutzung und Überwachung von Internet und E-Mail (AS 236.300) zu überbinden (Art. 1 Abs. 2).

  • Remote Support

Verpflichtungen zur Geheimhaltung sind auch Gegenstand des städtischen Reglements über die Fernwartung (Remote Support; AS 236.200) sowie der dazugehörenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Remote Support).



Weitere Informationen