Einbürgerungen

Das Zürcher Bürgerrecht, ein Bekenntnis zu Zürich

Mit dem Erlass «Integrationspolitische Schwerpunkte 2006 – 2010» bekräftigt der Stadtrat seine Haltung, dass sich Zürich als weltoffene Stadt versteht, dass sie sich zu den Vorteilen einer pluralistisch zusammengesetzten Bevölkerung bekennt und dass die Handlungsfelder von Regierung und Verwaltung schwerpunktmässig darauf ausgerichtet sind.

Zürcher oder Zürcherin wird, wer als unbescholtene Person als Schweizer Bürger oder Bürgerin seit mindestens zwei Jahren in der Stadt Zürich wohnt oder als Ausländer oder Ausländerin die eidgenössischen Wohnsitzerfordernisse erfüllt und seit mindestens sechs Jahren in der Stadt Zürich wohnt.

Interessierte Personen melden sich persönlich (mit Ausländerausweis) bei der Kundenberatung im Stadthaus, Stadthausquai 17. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerrechtsabteilung erteilen Auskunft im 3. Stock, Büro 324.

Die Öffnungszeiten sind: Mo - Fr 8.30h - 16.00h durchgehend.
 

Telefonische Beratung ist nur für Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger möglich, die das Bürgerrecht der Stadt Zürich erwerben möchten.


Kontakt

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Stadt Zürich
Bürgerrecht

Stadthausquai 17
8022 Zürich

Telefon044 412 11 11


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