Navigationspfad
Zum SeitenanfangEinbürgerungen
Das Zürcher Bürgerrecht, ein Bekenntnis zu Zürich
Mit dem Erlass «Integrationspolitische Schwerpunkte 2006 – 2010»
bekräftigt der Stadtrat seine Haltung, dass sich Zürich als
weltoffene Stadt versteht, dass sie sich zu den Vorteilen einer
pluralistisch zusammengesetzten Bevölkerung bekennt und dass die
Handlungsfelder von Regierung und Verwaltung schwerpunktmässig
darauf ausgerichtet sind.
Zürcher oder Zürcherin wird, wer als unbescholtene Person als
Schweizer Bürger oder Bürgerin seit mindestens zwei Jahren in der
Stadt Zürich wohnt oder als Ausländer oder Ausländerin die
eidgenössischen Wohnsitzerfordernisse erfüllt und seit mindestens
sechs Jahren in der Stadt Zürich wohnt.
Interessierte Personen melden sich persönlich (mit
Ausländerausweis) bei der Kundenberatung im Stadthaus,
Stadthausquai 17. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Bürgerrechtsabteilung erteilen Auskunft im 3. Stock, Büro 324.
Die Öffnungszeiten sind: Mo - Fr 8.30h - 16.00h durchgehend.
Telefonische Beratung ist nur für Schweizer Bürgerinnen und
Schweizer Bürger möglich, die das Bürgerrecht der Stadt Zürich
erwerben möchten.
Kontakt
Lageplan:
Der folgende Link öffnet ein neues Fenster:Fahrplan nach Zürich, Helmhaus
Stadt Zürich
Bürgerrecht
Stadthausquai 17
8022 Zürich
Telefon044 412 11 11