Erste Schritte zur Einbürgerung

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Auf dieser Seite können Sie abklären, ob Sie alle Bedingungen zu einer Einbürgerung erfüllen. Unter Punkt A) sind die Bedingungen aufgelistet, die für alle Bewerbenden gelten, unter Punkt B) finden sie die Bedingungen, welche für das einzelne Verfahren gestellt werden.

Wenn Sie sich zur Einbürgerung entschlossen haben, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst der Bürgerrechtsabteilung. Dort erhalten Sie das Formular, das Sie zur Einleitung des Verfahrens benötigen und weitere Informationen zum Ablauf. 


A) Für alle Bewerbenden werden folgende Bedingungen vorausgesetzt

Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, auch jene der einzelnen Verfahren, wenden Sie sich für den Formularbezug an den Kundendienst der Bürgerrechtsabteilung.

  • Sie sollten Dialekt- und/oder Schriftsprache so verstehen und sprechen, dass Sie sich mit Ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern verständigen können
  • Wohnsitz in der Stadt Zürich (fest angemeldet)
  • unbescholtener Ruf (keine Vorstrafen, keine Betreibungen durch Ämter, keine Verlustscheine)
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (kein Bezug von Sozialhilfeleistungen) 


Einbürgerung von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen

  • Aufenthalt während mindestens 12 Jahren in der Schweiz (ohne Unterbruch), davon die letzten 6 Jahre dauernd in der Stadt Zürich
  • Doppelzählung der Jahre zwischen dem vollendeten 10. und 20. Lebensjahr für mundartlich angepasste Bewerber mit zeitgleichem Wohnsitz in der Stadt Zürich
  • Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten


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Einbürgerung für im Ausland geborene Jugendliche zwischen dem 16. und 25. Lebensjahr

  • Aufenthalt während mindestens 12 Jahren in der Schweiz, davon die letzten 2 Jahre im Kanton Zürich
  • Doppelzählung der Jahre zwischen dem vollendeten 10. und 20. Lebensjahr
  • Nachweis über mindestens 5 Jahre Unterricht auf Volks- und/oder Mittelschulstufe
  • inkl. Berufsschule in einer der Landessprachen


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Einbürgerung von ausländischen, in der Schweiz geborenen Personen

  • Aufenthalt während mindestens 12 Jahren in der Schweiz, davon die letzten 2 Jahre in der Stadt Zürich
  • Doppelzählung der Jahre zwischen dem vollendeten 10. und 20. Lebensjahr


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Einbürgerung für ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern mit Wohnsitz in der Schweiz

  • insgesamt 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (fest angemeldet)
  • seit 1 Jahr hier wohnhaft
  • seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit der Schweizer Bürgerin oder dem Schweizer Bürger


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Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, welche das Stadtbürgerrecht erwerben möchten

  • ununterbrochener Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Zürich


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