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Über uns

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sind gemässs Bundesrecht unabhängige und interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden. Im Kanton Zürich gibt es 13 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Sie unterstehen direkt der Aufsicht der Direktion der Justiz und des Innern (Gemeindeamt). Mit Ausnahme der Stadt Zürich sind diese Behörden interkommunal organisiert.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich (KESB) ist  - wie alle Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden - in ihren fachlichen Entscheiden unabhängig; administrativ ist sie dem Sozialdepartement zugeordnet. Die KESB der Stadt Zürich besteht aus dem Präsidium, zwei Vizepräsidien und sechs weiteren Mitgliedern sowie Ersatzmitgliedern.

Jedes der zehn Behördenmitglieder leitet eine Abteilung, in der in Zusammenarbeit mit einem Juristen bzw. einer Juristin und dem Sekretariat die anfallenden Geschäfte behandelt und alle zur Feststellung des Sachverhaltes notwendigen Abklärungen veranlasst werden.
Die Beschlüsse über Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen werden grundsätzlich in Dreierbesetzung (Kammer) unter dem Vorsitz des Präsidenten oder einer der beiden Vizepräsidentinnen gefasst. Weitere Geschäfte werden durch die Behördenmitglieder in Einzelkompetenz erledigt.
Auch für Spezialaufgaben wie Inventaraufnahmen, Beurteilung von Vermögensanlagen, Berichtsprüfung und Erbschaftsangelegenheiten stehen der Behörde fachkundige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verfügung.

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