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Zum SeitenanfangÜber die Ombudsstelle
Die Ombudsstelle vermittelt bei Konflikten zwischen Bürgerinnen bzw. Bürgern und der Stadtverwaltung.
Sie prüft auf Beschwerde hin, ob die Stadtverwaltung nach Recht und Billigkeit verfährt, nimmt zu den untersuchten Angelegenheiten in geeigneter Weise Stellung und sucht gegebenenfalls nach beiderseits befriedigenden Lösungen.
Die Ombudsfrau oder der Ombudsmann wird vom Parlament (Gemeinderat) für eine Amtsdauer von jeweils vier Jahren gewählt und ist von der Verwaltung unabhängig.
Die Ombudsfrau erstattet dem Gemeinderat der Stadt Zürich jährlich Bericht über ihre Tätigkeit und stellt dabei auch Fälle aus der Praxis in anonymisierter Form vor. Der Bericht wird publiziert und kann als PDF-Version heruntergeladen werden (Jahresberichte).

