Über die Ombudsstelle

Seite vorlesen

Die Ombudsstelle vermittelt bei Konflikten zwischen Bürgerinnen bzw. Bürgern und der Stadtverwaltung.

Sie prüft auf Beschwerde hin, ob die Stadtverwaltung nach Recht und Billigkeit verfährt, nimmt zu den untersuchten Angelegenheiten in geeigneter Weise Stellung und sucht gegebenenfalls nach beiderseits befriedigenden Lösungen.

Die Ombudsfrau oder der Ombudsmann wird vom Parlament (Gemeinderat) für eine Amtsdauer von jeweils vier Jahren gewählt und ist von der Verwaltung unabhängig.

Die Ombudsfrau erstattet dem Gemeinderat der Stadt Zürich jährlich Bericht über ihre Tätigkeit und stellt dabei auch Fälle aus der Praxis in anonymisierter Form vor. Der Bericht wird publiziert und kann als PDF-Version heruntergeladen werden (Jahresberichte).



Weitere Informationen

Kontakt

Beauftragte in Beschwerdesachen - Ombudsfrau

Oberdorfstrasse 10
8001 Zürich

Telefon 044 412 00 30
Fax 044 412 00 31

Kontaktformular

Lageplan: Beauftragte in Beschwerdesachen - Ombudsfrau, Oberdorfstrasse 10

Plan vergrössern