Sozialbehörde

Die Sozialbehörde überwacht den Vollzug des kantonalen Sozialhilfegesetzes und erlässt Richtlinien für die Stadt Zürich. Die Kommission mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen setzt sich zusammen aus der Vorsteherin/dem Vorsteher des Sozialdepartements (PräsidentIn) und vierzehn Mitgliedern, die durch den Gemeinderat gewählt werden.

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Webseite des Sozialdepartements


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