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Zum SeitenanfangSozialbehörde
Die Sozialbehörde überwacht den Vollzug des kantonalen
Sozialhilfegesetzes und erlässt Richtlinien für die Stadt Zürich.
Die Kommission mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen setzt sich
zusammen aus der Vorsteherin/dem Vorsteher des Sozialdepartements
(PräsidentIn) und vierzehn Mitgliedern, die durch den Gemeinderat
gewählt werden.
Webseite
des Gemeinderates
Webseite des
Sozialdepartements