Befund

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Auf Verlangen nimmt das Stadtammannamt einen Befund über den tatsächlichen Zustand auf, soweit dieser ohne besondere (wissenschaftliche, technische) Fachkenntnisse festgestellt werden kann.

Das Protokoll enthält nur mit den Sinnen festgestellte Tatsachen und dient als Beweismittel vor Gericht


Mögliche Befundaufnahmen

  • Zustand von Wohnräumen nach Wegzug Mieter
  • Geräusche, die in den Örtlichkeiten unüblich sind
  • Zustand ganzer Häuser vor/nach Bauarbeiten
  • Gerüche, die in den Örtlichkeiten unüblich sind
  • Zustand einer Örtlichkeit im Nachbarschaftsstreit
Sämtliche an der Sache Beteiligten dürfen der amtlichen Befundaufnahme beiwohnen. Dazu werden diese von den Stadtammannämtern oder den Parteien eingeladen


Kosten

Je Stunde Arbeitsaufwand Fr. 130 zuzüglich Schreibgebühren, Auslagen usw.


Rechtliche Grundlage

§ 143 GOG
Artikel 182 ZPO


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