Mobile Menu

Global Navigation

Beschwerde

Beschwerde gegen eine Amtshandlung des Stadtammannamtes

Gegen jede Verfügung oder Amtshandlung können Sie Beschwerde führen. Beispielsweise wenn das Gesetz verletzt wurde und/oder das Stadtammannamt unangemessen handelte.

Frist

10 Tage seit Kenntnisnahme des Beschwerdegrundes.
Jederzeit wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung.

Zuständig

Bezirksgericht Zürich
Aufsichtsbehörde über Stadtammannämter
Badenerstrasse 90, 8004 Zürich
Briefadresse: Postfach, 8036 Zürich

Anforderungen an die Beschwerdeschrift

Grund der Beschwerde, Antrag, dreifache Ausfertigung, deutsche Sprache, Beweismittel.

Kosten

Die Gerichtsgebühr für die Beschwerdeführung wird nach der Gebührenverordnung des Obergerichts § 20 GebV OG erhoben.

Weitere Informationen