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Zum SeitenanfangPolitik & Verwaltung
In der politischen Organisation der Schweiz bildet die Gemeinde die kleinste Einheit. Die Stadt Zürich ist eine solche Gemeinde. Die nächste übergeordnete Einheit ist der Kanton Zürich, der ebenfalls über eine Regierung und ein Parlament verfügt.
Die Stadt Zürich als Gemeinde verfügt im politischen System der Schweiz über erhebliche Entscheidungsfreiheit und Autonomie. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können über Vorlagen und Gesetze abstimmen und wählen die Amtsträgerinnen und Amtsträger. Sie sind so massgeblich an der Gestaltung der Politik der Stadt Zürich beteiligt.
Innovative Entscheide beeinflussen wiederum die Politik auf nationaler Ebene und in der Metropolitanregion Zürich.
Wer regiert Zürich?
Die oberste Entscheidungsgewalt in politischen Fragen liegt bei den mehr als 219 000 Stimmbürgerinnen und -bürgern der Stadt Zürich mit Schweizer Bürgerrecht (Stand 2011). Das Stimmvolk wählt die politischen Amtsträgerinnen und -träger, entscheidet über bedeutende Finanz- und Sachvorlagen und befindet über Änderungen der Gemeindeordnung, Referenden und Initiativen.
Gemeinderat
Der Gemeinderat (Parlament) setzt sich aus 125 Mitgliedern zusammen und wird alle vier Jahre an der Urne gewählt. Der Gemeinderat erlässt die Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen, welche vom Stadtrat und von der Verwaltung umgesetzt werden. Die 125 Mandate verteilen sich gemäss den Bevölkerungszahlen auf die Wahlkreise der Stadt Zürich. Die Sitzungen finden – mit Ausnahme der Schulferien – jeden Mittwoch von 17.00–20.00 Uhr im Rathaus statt und sind öffentlich; sie können von der Tribüne aus mitverfolgt werden. Geleitet werden sie von der Ratspräsidentin bzw. vom Ratspräsidenten. Sie bzw. er gilt für die Dauer der einjährigen Amtszeit als höchste Stadtzürcherin/höchster Stadtzürcher.
Die Mitglieder des Gemeinderats sind keine Berufspolitikerinnen und -politiker, sondern erhalten lediglich ein Sitzungsgeld. In den Gemeinderat (wie auch in den Stadtrat) können alle stimmberechtigten Personen gewählt werden, die ihren Wohnsitz in der Stadt Zürich haben.
Stadtrat
Der Stadtrat bildet die Regierung der Stadt Zürich und arbeitet als Kollegialbehörde. Seine neun Mitglieder sind vollamtlich tätig und stehen je einem Departement vor. Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Präsidialdepartements fungiert als Stadtpräsidentin bzw. Stadtpräsident. Die neun Stadträtinnen und Stadträte vertreten die Aufgaben und Projekte ihrer Departemente, koordinieren die verschiedenen Massnahmen und setzen die vom Gemeinderat erlassenen Gesetze um. Die Wahl des Stadtrats durch die Stimmberechtigten findet alle vier Jahre statt. Der Zürcher Stadtrat setzt sich heute zusammen aus vier Vertreterinnen und Vertretern der Sozialdemokratischen Partei (inkl. Stadtpräsidentin), je zwei Mitgliedern der Freisinnig Demokratischen Partei sowie der Grünen und einem Mitglied der Christlichdemokratischen Volkspartei.
Gesamterneuerungswahl
Die Gesamterneuerungswahl von Gemeinderat und Stadtrat findet alle vier Jahre statt. Das nächste Wahldatum ist Frühjahr 2014.
Die städtische Verwaltung
Die Verwaltung der Stadt Zürich setzt sich aus neun Departementen und den dazugehörigen Dienstabteilungen zusammen. Sie setzen die Beschlüsse des Gemeinderats um. Geleitet wird die Verwaltung durch den vom Volk gewählten Stadtrat mit seinen neun Mitgliedern.
Als Arbeitgeberin zeichnet sich die Stadt Zürich durch interessante Aufgaben, soziales Engagement und fortschrittliche Arbeitsbedingungen aus. Dazu zählen gerechte Löhne und vorteilhafte Sozialleistungen, verschiedene Arbeitszeitmodelle, gleiche Chancen für Frauen und Männer sowie ein breites Aus- und Weiterbildungsangebot.

