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Zum SeitenanfangReligion & Kirchen
In seinen Grundzügen wird das Zürcher Kirchenwesen in Artikel 64 der Kantonsverfassung bestimmt. Die Einzelheiten für die evangelisch-reformierte Landeskirche und das katholische Kirchenwesen sind in entsprechenden Gesetzen und Kirchenordnungen geregelt.
Der Kanton Zürich kennt im Gegensatz etwa zu den Kantonen Genf und Basel-Stadt keine Trennung von Kirche und Staat. Die Kirchen werden vom Kanton beaufsichtigt und erhalten zur Ausübung ihrer Tätigkeiten finanzielle Beiträge. Heute sind drei Religionsgemeinschaften staatlich anerkannt und einander gleichgestellt: neben der evangelisch-reformierten auch die römisch-katholische und die christkatholische Kirche. Die anerkannten jüdischen Gemeinden besitzen keine öffentlichrechtliche Organisationsform. Sie haben den Status privatrechtlich geregelter Vereine. In bestimmten Bereichen erhalten sie eine besondere Rechtsstellung gegenüber dem Staat.
Links zum Thema Religion & Kirchen
- Christkatholische Kirche
- Evangelisch-reformierte Kirche Zürich
- Interreligiöse Arbeitsgemeinschaft in der Schweiz
- Israelitische Cultusgemeinde Zürich
- Jüdische Liberale Gemeinde Or Chadasch Zürich
- Kirchen in Zürich
- Römisch-katholische Körperschaft Zürich
- Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ)

