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Tendenz zu längeren Verfahren

Medienmitteilung

Die Bilanz der Ombudsfrau für das Jahr 2012

Kennzeichnend für die Tätigkeit im Jahr 2012 waren die vielen langdauernden, vielschichtigen Verfahren, bei denen oft mehrere Verwaltungsstellen und Behörden involviert waren. Dadurch hat sich auch die Bearbeitungsdauer gegenüber den Vorjahren erhöht. Zahlenmässig liegen die Fälle aus dem Sozialdepartement bzw. den Sozialen Diensten nach wie vor an der Spitze (237, Vorjahr: 262), gefolgt vom Polizeidepartement bzw. der Stadtpolizei (76, Vorjahr: 97)

16. Mai 2013

Thematische Schwerpunkte

Bei den Fällen aus den Sozialen Diensten bildeten neben den zahlreichen Geschäften zur Bemessung und Ausrichtung von Sozialhilfe jene Fälle einen Schwerpunkt, bei denen das Kindeswohl bzw. die Partizipation der Kinder im Verhältnis zu den Elternrechten im Zentrum stand. Konkret stellten sich diese Fragen bei der Suche nach einem geeigneten Schulplatz, bei der Verhinderung eines übereilten Wechsels der Pflegefamilie oder im Zusammenhang mit der Einschränkung des Besuchsrechts für einen Elternteil sowie bei der Regelung des Sorgerechts bis hin zum Obhutsentzug, die für Eltern einschneidendste Massnahme.

Kindeswohl und Elterninteressen beeinflussen sich gegenseitig, wie die Erfahrungen der Ombudsstelle zeigen, und sind weit weniger voneinander trennbar als häufig angenommen. Daher haben die Behörden nicht ausschliesslich die erforderlichen Schutzmassnahmen zugunsten der Kinder anzuordnen, sondern gleichzeitig sich auch darum zu kümmern, wie der Kontakt der Eltern zu den Kindern auch in prekären Verhältnissen gefördert werden kann, wie die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt und unterstützt werden können und welche Massnahmen es braucht, damit diese (wieder) fähig werden, sich vermehrt selber um ihre Kinder zu kümmern.

Bei den Fällen zur Stadtpolizei (76) beschäftigte sich die Ombudsstelle 2012  wiederum wiederholt mit Geschäften zu Personenkontrollen und Verhaftungen. Schwerpunktmässig ging es aber auch um die Frage, wann Einträge im polizeilichen Datenbearbeitungs- und Informationssystem POLIS von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ergänzt bzw. berichtigt werden können. POLIS wird von der Kantonspolizei Zürich und den beiden Stadtpolizeien Zürich und Winterthur verwendet. Bei der zeitintensiven Bearbeitung dieser wichtigen Rechtsfrage arbeitete die Ombudsfrau eng mit dem städtischen Datenschutzbeauftragten zusammen. Es konnte im Konsens mit der Stadtpolizei eine praxistaugliche Klärung gefunden werden: Künftig bietet es sich an, nicht nur Daten zu berichtigen, deren Wahrheitsgehalt objektiv überprüft werden kann (Name, Adresse, Geburtsdatum, Nationalität usw.), sondern Betroffene haben auch die Möglichkeit, im Rahmen ihres Berichtigungsrechts gemäss dem Zürcher Informations- und Datenschutzgesetz (§ 21 IDG) bei der Stadtpolizei zu beantragen, zu subjektiven Wertungen und Wahrnehmungen ihres Verhalten durch die Polizei die entsprechenden Einträge mit eigenen Aufzeichnungen bzw. mit einer Gegendarstellung zu ergänzen. Für viele Klientinnen und Klienten der Ombudsfrau ist diese Möglichkeit zur Gegendarstellung eine konkrete Hilfe, sich den polizeilichen Aufzeichnungen nicht einseitig ausgesetzt zu fühlen.

Um von diesem Recht integral Gebrauch machen zu können, ist es erforderlich, Akteneinsicht in sämtliche von der Polizei geführten Register zu erhalten. Die Ombudsstelle musste bei ihren Abklärungen feststellen, dass die Stadtpolizei zwar verschiedene Spezialregister (z. B. Milieu-Register, Verzeichnis Rückführungszentrum, heute ZAS) führt, bisher aber noch keine zentralisierte Erfassung dieser diversen Spezialregister kennt. Dies erschwert die Akteneinsichtnahme, macht sie intransparent und umständlich und birgt die Gefahr in sich, dass bei mangelnder Kenntnis einzelner Register keine sachgerechten Nachfragen erfolgen und folglich nicht die gewünschten Auskünfte gegeben werden. Die Stadtpolizei hat diesen Mangel erkannt und in Aussicht gestellt, bis Ende des ersten Halbjahrs 2013 über die ersten Umsetzungsmassnahmen zu berichten.

Grundsatzfragen

Im Berichtsjahr gelangten vielfach Bürgerinnen und Bürger an die Ombudsstelle mit Fragestellungen, die eine gute Verwaltungsführung («good governance») betreffen. Gute Verwaltungsführung beinhaltet zum einen ein rechtskonformes, unparteiisches, faires und transparentes Verfahren, setzt aber auch eine gewisse Haltung und gelebte Kultur voraus, die Anliegen der Bevölkerung ernsthaft und gewissenhaft zu bearbeiten. Die Verwaltung soll ihr eigenes Handeln erklären und rechtfertigen können sowie sich stets bewusst sein, ausnahmslos im Auftrag der Bevölkerung tätig zu sein. Im Berichtsjahr konnten nicht nur bei festgestellten Mängeln diese im Einzelfall behoben werden, sondern die Verwaltung war auch bereit, generell verbesserungsfähige Verfahrensabläufe zu überdenken, um ihr Handeln mit geeigneten Massnahmen zu optimieren. 

Statistik

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 564 Geschäfte abschliessend bearbeitet (Neueingang: 552; 2011: 618). Wegen den vielen aufwändigen Fällen erhöhte sich die Verfahrensdauer gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt von 48 auf 57 Tage.  Die Verfahren, die 91 bis 180 Tage (67) bzw. 181–365 Tage (27) dauerten, nahmen ihrerseits zu.

Bei der Hälfte der Geschäfte (283) stand die Beschwerdeprüfung und / oder Vermittlung im Vordergrund, bei 37 Prozent (209) die Beratungs- und Informationstätigkeit. 72 Geschäfte (13 %) wurden im Laufe der Bearbeitung von den Klientinnen und Klienten zurückgezogen. Nur bei 61 Geschäften wurde die Beschwerde abgewiesen oder blieb die Vermittlung ergebnislos. In rund 80 % Prozent der Fälle führten die Beschwerdeprüfung und Vermittlungstätigkeit zur gänzlichen oder teilweisen Gutheissung bzw. zu einer Vermittlungslösung.

Verwaltungsinterne, also personalspezifische Geschäfte wurden 2012 insgesamt 158 eingereicht. Prozentual sind dies 29 % (2011: 25 %). Wie in den Vorjahren haben sich hier weit mehr Mitarbeiterinnen als Mitarbeiter an die Ombudsstelle gewandt (110:48).  Der Anteil der verwaltungsinternen Beratungs- und Informationsfälle ist mit 90 erneut hoch. Und in nur 7 Geschäften wurde die Beschwerde negativ beurteilt oder zeigte die Vermittlung kein positives Ergebnis.