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FAQ / Häufig gestellte Fragen
Besuch der Aufbahrung ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten
Das Abschiednehmen in der Aufbahrung ist die letzte Möglichkeit, die verstorbene Person zu sehen und sie zu berühren. Nicht immer ist es den Angehörigen möglich, die Verstorbenen während den offiziellen Öffnungszeiten in der Aufbahrungshalle zu besuchen. Um auf die individuellen Bedürfnisse der Trauernden einzugehen, händigt das Bestattungs- und Friedhofamt neu einen Schlüssel, beziehungsweise einen Badge, für die Aufbahrungshallen in den Friedhöfen Sihlfeld D, Enzenbühl und im Krematorium Nordheim aus. Dadurch haben die Angehörigen die Möglichkeit, sich auch spätabends oder nachts vom verstorbenen Menschen zu verabschieden. Der Bestattungsdienst wird Ihnen gerne nähere Auskünfte erteilen.
Gibt es einen Ratgeber rund um den Todesfall
Dieses Handbuch beantwortet alle finanziellen, rechtlichen und organisatorischen Fragen; wie sich die letzten Dinge regeln lassen und hilft Menschen, die einen Todesfall bewältigen müssen. Dieser Ratgeber kann beim Beobachter-Buchverlag bezogen werden.
Gibt es in Zürich einen Friedhof für Muslime?
Es gibt in der Stadt Zürich keinen eigenen Friedhof, jedoch eine Grabstätte für Muslime im Friedhof Witikon. Diese Gräber sind nach Mekka ausgerichtet. In diesem Friedhof besteht auch eine Möglichkeit für die rituelle Waschung. Für dieses Grabfeld gelten die normalen städtischen Vorschriften; d.h. dass die Gräber nach 20 Jahren oberirdisch abgeräumt werden (die Grabsteine werden entfernt) und dass die Gebeine (wie auch bei allen übrigen Grabaufhebungen in der Stadt Zürich) im Boden und unberührt bleiben.
Wo in der Friedhofskapelle setze ich mich als hörbehinderter Mensch am besten hin?
In allen städtischen Friedhofskapellen, sowie in den Abdankungshallen des Krematoriums Sihlfeld und Nordheim sind Höranlagen in Betrieb. Damit ist sichergestellt, dass hörbehinderte Menschen die Abdankungsreden einwandfrei verstehen können. Für eine gute Hörqualität sind die Plätzen ab der zweiten Bank- / Stuhlreihe jeweils gegen die Mitte hin optimal.
Palliativ Care; was hat das mit dem Tod zu tun?
Das Sterben und somit schlussendlich auch der Tod werden in der Palliativmedizin nicht verdrängt, sondern bewusst in die Gedanken und in das Handeln einbezogen.
Was geschieht mit Totgeburten?
Kinder, die ein Gestationsalter von mindestens 22 vollendeten Wochen oder ein Geburtsgewicht von mindestens 500g aufweisen, müssen zivilstandsamtlich angemeldet werden. In der Stadt Zürich ist dafür das Bestattungsamt zuständig, in den übrigen Gemeinden das Zivilstandsamt. Totgeburten können erdbestattet oder kremiert werden. Für die Beisetzung steht seit Sommer 2003 das Gemeinschaftsgrab für die ganz Kleinen im Friedhof Nordheim zur Verfügung. Es werden auch Kinder-Reihengräber mit einer Laufzeit von 20 Jahren auf den meisten Friedhöfen abgegeben.
Gibt es gesetzliche Grundlagen zu Bestattungen und Kosten?
Die Kantonale Verordnung über die Bestattung vom 7. März 1963 (818.61) regelt die Art und Weise, wie im Kanton Zürich bestattet und wie die Friedhöfe geführt werden. Die Städtische Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen vom 25. Juni 1971 mit Änderungen vom 3. April 2002 regelt das Vorgehen für die Stadt Zürich im Detail (818.610). Die Gebühren für das Bestattungswesen (818.611) und für den Gräberunterhalt (818.650) sind in separaten Erlassen definiert.
Die Dokumente sind unter Formulare, Merkblätter & Pläne abgelegt.
Kann man sich in der Stadt Zürich im Wald bestatten lassen?
Ja, das kann man. Um die Asche eines verstorbenen Menschen im Wald beizusetzen, muss eine Kremation erfolgt sein. Näheres dazu siehe Friedhöfe / Aschenbeisetzungen im Wald. Wer sich erdbestatten lassen möchte, kann auf einem städtischen Friedhof ein Familienerdbestattungsgrab in einem waldähnlichen Gebiet aussuchen. Näheres dazu unter Rund ums Grab / Grabtypen und Nischen.
Gibt es Hilfsorganisationen, welche bei einem Todesfall helfen können?
Siehe: PDF Beratungsstellen im Todesfall
Was geschieht mit den Grabsteinen von geräumten Grabfeldern
Wenn bis Ende Oktober von den Angehörigen kein Anspruch geltend gemacht wird, den Grabstein vor der Räumung abzuholen, wird dieser mit allen übrigen Grabsteinen, die noch auf dem Grabfeld stehen, vom Grabfeld abtransportiert. Die Steine werden einer Steinmühle zugeführt, dort geschreddert und später als Strassenkies verwendet. Die Kosten für diese Arbeit werden von der Stadt übernommen.
Darf ein Kind, das nicht getauft ist, auf einem Friedhof beerdigt werden?
Selbstverständlich. Früher waren die Friedhöfe um die Kirche angelegt und gehörten zu dieser Kirche. Es wurde im Kirchhof nur beerdigt, wer zu dieser Kirche gehörte. Seit der Bundesverfassung von 1874 sind die Friedhöfe an den Staat übergegangen. Zudem erhielt jeder Mensch das Recht auf eine schickliche Bestattung. Dies bedeutet, dass alle Menschen, das Recht auf ein Grab in einem Friedhof haben. Übrigens sind Friedhofkapellen keine geweihten Kirchen. Es sind Räume, die der Staat für den feierlichen Abschied zur Verfügung stellt und von allen Hinterbliebenen genutzt werden dürfen.
Was kann ich für meinen eigenen Tod vorbereiten?
Das Bestattungs- und Friedhofamt nimmt Bestattungswünsche für EinwohnerInnen gerne entgegen. Es können auch Vorsorgeverträge für das Grab abgeschlossen werden. Weitergehende Vorkehrungen (Räumung der Wohnung, Nachlassverwaltung) können bei den Notariaten, bei einer Bank oder bei privaten Bestattungsinstituten angemeldet werden. Ein handliches Formular dazu bietet die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz an.
Was ist ein aussergewöhnlicher Todesfall?
Als aussergewöhnliche Todesfälle (AGT) sind alle plötzlich und unerwartet eintretenden sowie alle gewaltsamen Todesfälle und solche, die vielleicht gewaltsam verursacht sein könnten, anzusehen. Der AGT muss der Polizei gemeldet werden. Die Bestattung kann erst erfolgen, wenn die Untersuchungsbehörden die Leichenschau abgeschlossen haben - diese kann einige Tage in Anspruch nehmen. Ziel der Leichenschau ist die Beantwortung der Fragen nach: Todeszeit, Todesart und Todesursache.
Wann tritt die Totenstarre ein?
Die Totenstarre beginnt im Kopfbereich (Lider nach 1-2, Kaumuskeln nach 2-4 Stunden) und an kleinen Gelenken und schreitet dann fort, um sich später in der gleichen Reihenfolge wieder zu lösen. Warum, ist noch ungeklärt. Die volle Totenstarre ist nach rund max. 18 Stunden erreicht und löst sich nach 48-96 Stunden wieder.
Darf man eine verstorbene Person selber transportieren?
Nein. In der Stadt Zürich dürfen verstorbene Menschen ausschliesslich mit Fahrzeugen des Bestattungsamtes oder der Bestattungsinstitute transportiert werden.
Was geschieht mit Gebeinen nach der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren?
Die Gräber (immer ganze Grabfelder) werden frühestens nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren abgeräumt. Das bedeutet, dass die Grabmale und die Pflanzen entfernt werden. Die Gebeine der Verstorbenen hingegen werden nicht angerührt; sie verbleiben im Grab. Sollte bei einer späteren Belegung auf Knochen gestossen werden, so werden die Gebeine tiefer gelegt.
Ist die Kremation durch den Papst noch verboten?
Nein. Seit dem 5. Juli 1963 anerkennt die römisch-katholische Kirche die Feuerbestattung, ohne ihren grundsätzlichen Standpunkt aufzugeben, wonach die Erdbestattung Vorrang habe.
Darf ich meinen Hund auf einem Friedhof beisetzen?
Ja. In der Schweiz existieren verschiedene Tierkrematorien. In Münchenbuchsee ist der erste Urnenfriedhof für Tiere am 5. April 2001 eröffnet worden. In der Stadt Zürich können kremierte Haustiere mit einer Urne in bestehende Gräber beigesetzt werden. Ein Beisetzungsanspruch besteht jedoch nicht. Die Beisetzungen sind kostenpflichtig.
Gibt es virtuelle Gräber, die im Internet besucht werden können?
Das Bestattungsamt bietet diese Art des Gedenkens noch nicht an. Es gibt diese virtuelle Grabstätten aber beispielsweise unter www.mortalino.ch
Gibt es eine Liste von gemeinnützigen Organisationen, denen man eine Spende zukommen lassen kann?
Wer auf Todesanzeigen anstelle von Blumenspenden eine Adresse für eine Geldspende angeben will, findet unter www.spendenspiegel.ch eine hilfreiche Liste.
Darf man einen Sarg bemalen?
Ja, dies ist möglich. Der ganze Sarg oder auch nur der Sargdeckel kann bemalt werden. Der Stadtzürcher Standardsarg aus Pappelholz eignet sich gut dafür.
Sarghersteller bieten Holzsärge mit individuellen Sujets (Blumen, Städtepanorama, Sport- und
Hobby-Symbole etc.) an.
Bietet die Stadt Zürich einen ökologischen Recyclingsarg aus Karton an?
Recyclingsärge aus Karton sind in der Schweiz erhältlich. Das Bestattungs- und Friedhofamt der Stadt Zürich bietet den Kartonsarg jedoch nicht an. Bei der Feuerbestattung entstehen grössere Aschenpartikel, welche die Wirkung des Gewebefilters negativ beeinflussen. Auch ist der Kremationsprozess durch den geringeren Brennwert des Kartons, anstelle eines Holzsarges nicht optimal. Grosses Gewicht und Nässe wirken sich negativ auf die Tragfähigkeit eines Kartonsarges aus.
Die Standardsärge der Stadt Zürich bestehen aus FSC-Pappelholz aus der Umgebung.
Kann eine verstorbene Person zu Hause aufgebahrt werden?
Ja, bis drei Tage ist dies gut möglich. Bei längerer Aufbahrung wird die Kühlung empfohlen. Beim Bestattungs- und Friedhofamt kann ein mobiles Kühlgerät mit Einwegplatten gemietet werden.

