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Was tun im Todesfall?
Es ist eine Person zu Hause verstorben
Ist ein Mensch zu Hause verstorben, so verständigen die Angehörigen zuerst den Arzt. Dieser bestätigt den Tod und füllt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Erst dann darf die verstorbene Person in eine Aufbahrungshalle überführt werden.
Es ist eine Person in einem Spital oder in einem Heim verstorben
Das Pflegepersonal im Spital oder Heim kennt sich bezüglich des Vorgehens bei Todesfällen gut aus: Es verständigt den Arzt, der den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausfüllt. Die ärztliche Todesbescheinigung sowie die Todesanzeige - beides Originaldokumente - werden vom Spital/Heim direkt an das zuständige Zivilstandsamt gesandt. Die Angehörigen erhalten von beiden Dokumenten eine Kopie. Das Pflegepersonal teilt den Angehörigen zudem mit, wie lange der oder die Verstorbene noch im Zimmer bleiben darf oder ob das Spital oder Heim über eine eigene Aufbahrung verfügt. Das Personal veranlasst in der Regel auch die Überführung in eine Aufbahrungshalle, wo die Angehörigen nochmals ausreichend Gelegenheit haben, Abschied zu nehmen.
Bei einem Unfall oder Suizid
Dabei handelt es sich um einen aussergewöhnlichen Todesfall, welcher der Polizei gemeldet werden muss. Zudem wird der Bezirksarzt hinzugezogen. In der Regel wird die verstorbene Person ins Institut für Rechtsmedizin überführt, welches die Fragen nach Todeszeit, Todesursache und Todesart abklärt. Die Untersuchung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Der oder die Verstorbene darf bestattet werden, wenn das Institut für Rechtsmedizin seine Untersuchungen abgeschlossen hat.
Anmeldung eines Todesfalls
Jeder Todesfall auf dem Gebiet der Stadt Zürich muss innert zwei Tagen beim Bestattungsamt gemeldet werden.
Die Anmeldung sollte persönlich durch die Angehörigen oder eine bevollmächtigte Person erfolgen. Für die Aufnahme des Todesfalls bringen Sie bitte, soweit vorhanden, folgende Dokumente mit:
- Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung. Wenn zu Hause verstorben, das Original der Todesbescheinigung
- Kopie der Todesanzeige vom Spital oder Heim
- Meldebestätigung (bei ausländischen Staatsangehörigen Ausländerausweis, Reisepass)
- Familienbüchlein
Bevor Sie ins Stadthaus kommen, machen Sie sich zu folgenden Fragen Gedanken:
- Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person?
- Gibt es eine Erdbestattung oder eine Kremation?
- Wann und wo soll die Bestattung und die Trauerfeier stattfinden?
- Welchen Grabtyp wünschen Sie?

