Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Umzug innerhalb der Stadt
Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel persönlich innert 14 Tagen nach dem Umzug im Kreisbüro des neuen Wohnkreises. Eine Abmeldung beim Kreisbüro des alten Wohnkreises ist nicht notwendig.
Sie können uns Ihre Adressänderung auch bequem von zu Hause aus per Internet melden. Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, ist diese online Meldung vorläufig nur für eine Adressänderung innerhalb der Stadt Zürich und nur für eine eingeschränkte Personengruppe möglich. Auf www.umzug.zh.ch erfahren Sie, ob Sie dazugehören und wie es losgeht.
Bei Schweizer Bürger/-innen benötigen wir:
- Meldebestätigung oder Wochenaufenthaltsbewilligung
- Dienst- oder Zivilschutzbüchlein (sofern dienstpflichtig)
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:
- Ausländerausweis
- Pass (bei EU/EFTA Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte)
- Meldebestätigung
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
- Gebühren für den Wohnungswechsel (Diese sind je nach Art der Bewilligung verschieden)

