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Bürgerrecht

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Wie sieht es mit dem Bürgerrecht bzw. der Staatsangehörigkeit Ihres Kindes aus? Welchen Heimatort erwirbt Ihr Kind?

Schweizer Heimatort / Eltern verheiratet

  • Sind die Eltern miteinander verheiratet und sind beide Eltern oder ist der Vater Schweizer, so erhält das Kind das Schweizer Bürgerrecht sowie das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Vaters. Ist nur die Mutter Schweizerin, so erhält das Kind das Schweizer Bürgerrecht sowie das Kantons- und Gemeindebürgerrecht der Mutter.

Schweizer Heimatort / Eltern nicht verheiratet

  • Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und ist die Mutter Schweizer Bürgerin, so erhält das Kind das Schweizer Bürgerrecht (Kantons- und Gemeindebürgerrecht) der Mutter.

Ausländische Staatsangehörigkeit

  • Über den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit können wir keine Angaben machen. Auskunft erteilen gerne die Botschaft oder das Konuslat des entsprechenden Landes.

Doppelstaatsangehörigkeit
Aus schweizerischer Sicht spricht nichts gegen den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten. Erkundigen Sie sich bei der Botschaft oder beim Konsulat Ihres zweiten Heimatstaates, ob eine Doppelstaatsangehörigkeit auch dort möglich ist.

Zusätzliche Kontaktstellen für erleichterte Einbürgerung:
Bundesamt für Migration
Sektion Bürgerrecht
Postfach
3003 Bern-Wabern
Telefon 031 322 11 13


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