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Sorgerecht

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Die Kinder stehen bis zur Mündigkeit unter der elterlichen Sorge

  • Sind die Eltern miteinander verheiratet, steht das Sorgerecht der Mutter und dem Vater gemeinsam zu.
  • Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, steht das Sorgerecht der Mutter zu.

Nicht verheiratete Eltern können jedoch bei der Vormundschaftsbehörde das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
Im schriftlichen Antrag sind die Anteile der Betreuung und die Aufteilung der Unterhaltskosten festzulegen.
Diese Vereinbarung muss von der Vormundschaftsbehörde genehmigt werden.
Die Elternberatungsstelle ist bei der Ausarbeitung einer entsprechenden Vereinbarung behilflich.

Zusätzliche Kontaktstellen
 
Sozialzentrum Hönggerstrasse
Elternberatungsstelle
Hönggerstrasse 24
8037 Zürich
Tel: +41 43 444 64 70

Mütterhilfestiftung
Unterstützung während der Schwangerschaft, Geburt und Kleinkindphase
Badenerstrasse 18
8004 Zürich
Tel: +41 44 241 63 43
Website

Soziale Dienste Zürich
Mütter- und Väterberatung / Kleinkindberatung
Beratung und Begleitung von Eltern mit Babys und Kleinkindern
Koordinationsstelle
Ausstellungsstrasse 88
8005 Zürich
Tel: +41 44 447 16 16


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