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AusländerInnen: Was brauchen wir?
Gerne beraten wir Sie telefonisch über die nötigen Dokumente.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +41 44 412 31 50.
Dokumente müssen immer im Original eingereicht werden. Sofern die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch abgefasst sind, ist eine Übersetzung nötig. Bitte bringen Sie das ausgefüllte Formular "Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung" mit.
Sind die Dokumente in der Schweiz übersetzt worden, muss der Übersetzer seine Unterschrift beim Notariat amtlich beglaubigen lassen.
Wir bedienen Sie gerne in Deutsch und sofern Ihre Muttersprache Französisch, Italienisch oder Englisch ist, beraten wir Sie gerne auch in diesen Sprachen.
Falls Sie keine der von uns angebotenen Sprachen verstehen und auch sprechen, müssen Sie eine/n Dolmetscher mitbringen. Diese Person muss auf der Dolmetscherliste des Obergerichts des Kantons Zürich eingetragen sein. Eine Auswahl dieser Personen finden Sie im PDF-Dokument.
Bei Fragen oder Unklarheiten geben wir Ihnen gerne telefonisch Auskunft unter der Nummer +41 44 412 31 50.

