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Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Nachdem am 5. Juni 2005 die Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare angenommen haben, können seit dem 1. Januar 2007 gleichgeschlechtliche Paare in der ganzen Schweiz ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen lassen.
Der Bund hat ein Infoblatt erarbeitet, woraus die Voraussetzungen und die rechtlichen Wirkungen der Eintragung der Partnerschaft ersichtlich sind.
Vorbereitung der Eintragung
Vor der Eintragung der Partnerschaft muss ein so genanntes Vorverfahren durchgeführt werden. Dazu werden die Partnerinnen bzw. Partner gebeten, persönlich die notwendigen Dokumente beim Zivilstandsamt abzugeben und gleichzeitig die Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eintragung einer Partnerschaft zu unterzeichnen. Bitte bringen Sie das ausgefüllte Formular "Gesuch für die Eintragung der Partnerschaft" mit. Wir beraten Sie gerne telefonisch über die nötigen Dokumente. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +41 44 412 31 50.
Eintragung
Nach abgeschlossener Prüfung der Papiere kann der Termin für die Eintragung der Partnerschaft vereinbart werden. Die Eintragung kann bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Verfahrens stattfinden. Für Ihre feierliche Eintragung im Trauzimmer gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Trauungen. Die entsprechenden Zeiten und die Reservierungsfristen ersehen Sie auf der Seite Trauung in Zürich.
Partnerinnen bzw. Partner, die eine einfach Eintragung in einem Büro bevorzugen, machen diesen Termin bei der Vorsprache am Schalter direkt ab.
Wünschen die Partnerinnen bzw. Partner ihre Eintragung in einer anderen Gemeinde der Schweiz, wird zuhanden des dortigen Zivilstandsamtes eine Eintragungsermächtigung ausgestellt.
Nach der Eintragung
Die Partnerinnen bzw. Partner erhalten nach der Eintragung einen Partnerschaftsausweis oder eine Partnerschaftsurkunde. Beide Dokumente dienen dem Verkehr mit Behörden.
Die Eintragung der Partnerschaft wird folgenden Stellen gemeldet:
- Einwohnerkontrolle des Schweizerischen Wohnsitzes
- Bundesamt für Statistik
- Bundesamt für Migration, sofern eine/r der PartnerInnen anerkannter Flüchtling, AsylbewerberIn oder vorläufig Aufgenommene/r ist
Gebühren
Die Kosten der Eintragung richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen. Hier die häufigsten Kosten:
- Gesuch, Durchführung und Abschluss des Vorbereitungsverfahrens Fr. 150.--
- Abklärung der Personalien Fr. 30.--
- Eintragung Fr. 75.-- bis Fr. 425.-- (je nach Lokalität)
- Eintragung nicht in einer Amtssprache des Zivilstandskreises, ohne Beizug eines Dolmetschers oder einer Dolmetscherin Fr. 50.--
- Partnerschaftsausweis Fr. 50.--
- Partnerschaftsurkunde Fr. 30.--
- Eintragungsermächtigung Fr. 30.--

